Datenschutz

Rechtsexperte: “Feintuning” statt neuer Gesetze

Web
23.07.2013 08:38
Die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstlers Edward Snowden führen "den Politikern und der österreichischen Bevölkerung das Datenschutzthema in einer drastischen Art und Weise vor Augen", sagt der Jurist Bertram Burtscher. Verbesserte Datenschutzgesetze braucht es laut dem Rechtsexperten für Datenschutz dennoch nicht. Lediglich in einigen wenigen Bereichen seien noch "ein Feintuning" und "mehr Sensibilität" vonseiten der Geheim- und Nachrichtendienste nötig.

"Wir brauchen keine neuen Gesetze dazu, wir brauchen keine großartigen Initiativen im Parlament." Wahnsinnig viel sei schon da, wahnsinnig viel müsse von den Unternehmen gemacht werden und werde auch gemacht, so der Experte der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Freshfields. Lediglich bei den Geheim- und Nachrichtendiensten, für die weitreichende Ausnahmen von gesetzlichen Reglungen gelten würden, sei ein höheres Maß an Eigen- und Fremdkontrolle "vielleicht durchaus angebracht".

Dass ein PRISM-ähnliches Programm in Österreich existiere, glaubt Burtscher aber nicht. Das positive am Fall Snowden sei, dass österreichische Unternehmen bereits bestehende Regelungen besser umsetzten, so der Experte. Es seien eine "erhöhte Sensibilität" sowie "große Anstrengungen" bemerkbar, um Datenschutz-konform zu agieren.

Kollision mit Freiheits- und Individualrechten
Die Europäische Union habe zumindest über weite Strecken den Schutz von Nutzerdaten zum Ziel. Die Regelungen zur Datenerfassung durch Geheimdienste seien in den USA, in der EU und in Österreich jedenfalls "gar nicht so unterschiedlich": Da wie dort gebe es "weiträumige Ausnahmen von sämtlichen Datenschutzbestimmungen". Und diese würden unmittelbar mit Freiheits- und Individualrechten kollidieren.

Aus Sicht Burtschers ist eine der wesentlichsten Problematiken, die durch den Fall Snowden aufgeworfen wurde, ob geheimdienstliche oder staatssicherheitstechnische Ausnahmeregelungen eingeschränkt werden sollen. Ein Überdenken dieser Regelungen sei möglich, das Resultat zurzeit allerdings noch nicht abschätzbar.

"Großes Missbrauchsrisiko"
Programme, wie das umstrittene PRISM, würden ein "großes Missbrauchsrisiko" durch die jeweiligen Systemadministratoren bergen, erklärte Burtscher. In einem ersten Schritt funktionierten derartige Programme durch automatisierte Algorithmen, die auf bestimmte Kombinationen reagieren – etwa einer Häufung bestimmter Aktivitäten im Web, der Anwendung von Schlüsselworten und die Aufnahme mit gewissen Kontakten.

Erst im Fall des Falles werde das Ganze in einem zweiten Schritt von einer Person überprüft und hier sei das Missbrauchsrisiko gegeben. Insofern zeige das Beispiel Snowden, wie es nicht laufen soll: Denn hier habe sich eine Person über interne Geheimhaltungsregelungen "radikal" hinweggesetzt.

"Snowden hat Nutzungsregelungen gebrochen"
Zwar könne man argumentieren, er sei ein Guter, da er die Weltöffentlichkeit aufgeklärt habe. "In Wahrheit hat Snowden aber einfach Nutzungsregelungen gebrochen", so Burtscher. Und Personen, die an den "Schalthebeln solcher Systeme" sitzen, könnten die Informationen trotz der vorhandenen Geheimhaltungsregelungen zu ihrem eigenen Vorteil nutzen, fügte er hinzu. Darin sieht der Datenschutzexperte das "eigentliche" Problem.

"Gesellschaftlicher Grundkonsens nötig"
Ob man vor dem Hintergrund des möglichen Missbrauchs die Datenverarbeitungen oder die Überwachungsmöglichkeiten zurückfahren sollte, ließe sich nicht mit Ja oder Nein beantworten. "Diese politische Diskussion ist noch nicht geführt", so Burtscher. "Und ich glaube, dass dieses Thema auch nicht unbedingt vor Wahlen geführt werden sollte." Denn es gehe hierbei um "ganz schwierige Fragen", die einen gesellschaftlichen Grundkonsens über die Aufgaben des Staates im Hinblick auf die Sicherheit der Staatsbürger und des Staatswesens und keine "polemische Diskussion" bräuchten.

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