Zu viel Schreibarbeit

Falsche Strafzettel brachten Polizist vor Gericht

Niederösterreich
11.03.2026 05:00
Porträt von Niederösterreich-Krone
Von Niederösterreich-Krone

Temposünder im Mostviertel (Niederösterreich) nahm ein Polizist ins Visier – und stellte ihnen Organmandate aus, obwohl in ihren Fällen längst Anzeigen fällig gewesen wären. Das Motiv: Der Beamte wollte sich lästige Schreibarbeiten ersparen.

Amtsmissbrauch wurde einem Polizisten am Landesgericht St. Pölten vorgeworfen. In zumindest zehn Fällen hatte der 53-Jährige falsche Strafzettel ausgestellt. Laut Anklage war es 2024 im Zuge von Verkehrskontrollen im Mostviertel zu den Straftaten gekommen.

Der Beamte hatte Organmandate für Temposünder ausgestellt – auch in Fällen, in denen aufgrund der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung eigentlich eine Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft zwingend vorgeschrieben gewesen wäre. Weil er sich aber die dafür notwendigen Schreibarbeiten ersparen wollte, zückte der Beamte den Organmandatblock. Und stellte oft gleich mehrere Strafzettel für einen einzigen Sachverhalt aus, mitunter wurden dabei auch Delikte erfunden: Etwa die Nichtbeachtung des Rechtsfahrgebots oder ein zu geringer Abstand zu anderen Fahrzeugen – alles Verstöße, die so gar nicht stattgefunden haben.

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Wie oft das tatsächlich gemacht wurde, weiß man aber nicht.

Die Staatsanwältin

Beamter unter Druck
Zehn betroffene Lenker konnten ausgeforscht werden. „Wie oft das tatsächlich gemacht wurde, weiß man aber nicht“, hielt die Staatsanwältin fest. Es sei um Arbeitsersparnis gegangen. Und zudem soll der Vorgesetzte des Polizisten Druck gemacht haben – es soll sogar ein internes Punktesystem für ausgestellte Organmandate gegeben haben.

Geld nicht eingesteckt
Der Angeklagte zeigte sich geständig: „Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe.“ Sein Anwalt Nikolaus Rast betonte, dass der Mann seit 27 Jahren bei der Polizei tätig und unbescholten sei. Zudem habe sich sein Mandant mit den falschen Organmandaten nicht bereichert, alle Einnahmen wurden abgeführt. Auch habe kein gestrafter Autolenker mehr bezahlt, als eine Anzeige ausgemacht hätte. Das Urteil: 10 Monate bedingte Haft – rechtskräftig.

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