Adelsspross Tono G. erschoss 2018 fast seine ganze Familie im Schloss Bockfließ. Jetzt geht es vor Gericht in Korneuburg (NÖ) um das Mietrecht seiner Luxuswohnung in der Wiener Innenstadt. Das soll er nämlich zu Unrecht während der U-Haft seiner Ehefrau überschrieben haben.
Sein Fall war tief: Von einem schillernden Leben als Adelsspross, der zwischen dem niederösterreichischen Familienschloss Bockfließ und der 266-Quadratmeter-Wohnung in der Wiener Innenstadt hin und her pendelte, zu einer Zelle in der Justizanstalt Stein.
Adelsfamilie im Schloss erschossen
Denn Tono G. löschte am 13. Dezember 2018 beinahe seine ganze Familie aus. Mit einer Schrotflinte richtete er seinen Vater, seinen Bruder und seine Stiefmutter im Kaminzimmer des Schlosses regelrecht hin – im Streit um einen Speiselift. 2019 wurde der damals 55-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Jetzt sitzt er wieder vor einer Richterin im Landesgericht Korneuburg (NÖ). Es geht um die Mietwohnung im 1. Bezirk, die G. seiner Ehefrau überschrieb, kurz nachdem er in U-Haft genommen wurde.
Ich war nicht sicher, wann ich zurückkomme. Das war nicht absehbar.
Tono G. erinnert sich an seine Inhaftierung 2018
Angehörigen 950.000 Euro vorenthalten?
„Ich war nicht sicher, wann ich zurückkomme. Das war nicht absehbar“, erinnert sich der verurteilte Dreifachmörder. Er habe seine Ehefrau absichern wollen. Aber laut Staatsanwaltschaft dadurch eine betrügerische Krida begangen. Denn die Frau – sie ist mitangeklagt – erhielt für die Wohnung an bester Adresse 950.000 Euro Ablöse.
Eine Ablöse sei laut Anklage schon vor der Bluttat im Schloss Bockfließ zur Sprache gekommen. Es sei also Vermögen, das Tono G. seinen Gläubigern – besonders Angehörigen der Opfer – vorenthalten habe.
Die Forderungen betragen immerhin 2,7 Millionen Euro. Der gebürtige Wiener war sicher, diese Schulden aus der Familienstiftung zahlen zu können, die er mitgegründet hatte und in der immerhin über acht Millionen Euro an Generationsvermögen liegen. Zwar verwirkte Tono G. durch die Morde jegliche Erbansprüche, aber: „Ich habe nicht die Stifterrechte verloren.“
Familienstiftung will Mörder kein Geld auszahlen
Doch das Ansuchen, als Begünstigter aus der Familienstiftung Geld zu bekommen, lehnte der Beirat entschieden ab. „Sie haben die anderen Stifter umgebracht“, bringt es die vorsitzende Richterin auf den Punkt. Eine betrügerische Krida streitet der verurteilte Mörder jedenfalls ab – die Ablöse sei zum Zeitpunkt der Mietrechtsübertragung an seine Frau nicht absehbar gewesen.
Räumungsklage und erst dann Ablöse vereinbart?
Die 58-Jährige sagt vor den Schöffen: „Ich wollte diese Wohnung nie aufgeben.“ Erst nach einer Räumungsklage habe man sich gerichtlich letztlich auf die Ablöse in Höhe von 950.000 Euro geeinigt. Zu ihren aktuellen Vermögenswerten – also, was mit dem Geld passiert ist – möchte sie keine Angaben machen. Ihr drohen wegen Beihilfe zur betrügerischen Krida bis zu zehn Jahre Haft.
Tono G. hingegen hat nicht viel zu befürchten. Selbst bei einer Verurteilung droht dem 62-Jährigen nur eine Zusatzstrafe, die angeklagten Vorwürfe liegen nämlich vor der Mordverurteilung. Angesichts der lebenslangen Gefängnisstrafe würde die sich wohl erübrigen. Der Prozess wird vertagt – die Richterin muss zu einem Termin.
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