In der Henndorfer Gemeindestube gehen die Wogen in einem Widmungsstreit hoch: Ein Firmensitz mit Einzelgenehmigung diente über viele Jahre rechtswidrig auch als Wohnsitz. Die Causa wurde nach fast 20 Jahren „repariert“.
Die Vorgeschichte rund um eine Bauangelegenheit im Grünland ist komplex: Der Eigentümer habe die Liegenschaft über Jahre nicht widmungsgerecht genutzt, heißt es. Der Kauf des Grundstücks geht auf das Jahr 2006 zurück. Eine Firma zog ein, was mittels Einzelgenehmigung auch im Grünland möglich ist. Der Unternehmer richtete sich aber sein eigenes Wohnhaus ein.
Widmungsänderung ging Jahre später durch
Im Vorjahr startete die Gemeindevertretung schließlich den bereits zweiten Versuch, das Grundstück umzuwidmen. Die Änderung der Widmung auf „Sonderfläche betriebliches Wohnen“ ging mit 13 Prostimmen (ÖVP und zwei Stimmen von der SPÖ) gegen 12 Kritiker knapp durch. Der Bauträger datierte auch die Vollendungsanzeige kurzerhand zurück. Die neue Widmung ermöglicht betriebliches Wohnen, was allerdings 50 Prozent der Nutzung nicht übersteigen darf. „Das ist nicht der Fall“, schimpft die Opposition. Es ist auch von nachträglich veränderten Plänen die Rede.
Johann Spöttl, freier Gemeindevertreter, setzt jetzt alle Hebel in Bewegung, um die Vorgänge aufzudecken. Er brachte auch bei der Staatsanwaltschaft Anzeige ein. Günther Schackmann vom Team für Henndorf übt ebenso scharfe Kritik. Und auch die freiheitliche Ortspartei schäumt: „Eine Katastrophe“, ortet Martin Bacher Freunderlwirtschaft.
Die Gemeindeaufsicht hat Henndorf zu einer Stellungnahme aufgefordert. An der Antwort aus dem Bauamt hagelt es wiederum Kritik. Es soll sich um eine „tatsachenwidrige Darstellung“ handeln. Bürgermeister Martin Köllersberger von der ÖVP betont, dass die Gemeindeaufsicht bereits grünes Licht gab. Das Verfahren ist aber noch am Laufen.
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