"Nichts gewesen"

Kinderporno in Zelle von Marc Dutroux – Behörde dementiert

Ausland
28.06.2013 13:48
In der Zelle des belgischen Kindermörders Marc Dutroux soll Medienberichten zufolge ein Kinderporno-Video entdeckt worden sein. Das Material sei in einer auf den ersten Blick unverdächtigen Fernsehdokumentation versteckt gewesen. Die Staatsanwaltschaft dementierte die Berichte allerdings wenig später: Demnach sei auf dem Video "nichts gewesen, was man ihm vorwerfen kann".

Übereinstimmenden Berichten zufolge hätten sich die Kinderpornos auf einer Videokassette befunden: Die ersten und letzten Minuten seien völlig harmlos gewesen, im Mittelteil habe sich das verbotene Material befunden. Doch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Nivelles südlich von Brüssel erklärte daraufhin, es habe sich bei dem Material nicht um Kinderporno-Szenen gehandelt. Bei einer routinemäßigen Durchsuchung der Zelle sei lediglich eine Videokassette mit einer Reportage gefunden worden, in der auch ein junges Mädchen in einem Badeanzug gezeigt wurde, so der Sprecher.

Dutroux verfügt in seiner Zelle über einen Videokassetten-Player, einen DVD-Player und eine Playstation. 2009 war bekannt geworden, dass der heute 56-Jährige auf seinem Computer Kinderbilder gespeichert hatte, die mit seinem eigenen Verfahren zu tun hatten. Dutroux, der als meistgehasster Verbrecher Belgiens gilt, war 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er sechs Mädchen und junge Frauen entführt, gefoltert und vergewaltigt hatte - vier von ihnen starben. 

Wenig Aussichten auf vorzeitige Haftentlassung
Eine geplante Anhörung zu einer möglichen vorzeitigen Haftentlassung war Anfang Juni verschoben worden. Dutroux selbst habe um eine Vertagung gebeten, da sein Resozialisierungsplan, den er bei der Anhörung vorlegen sollte, noch nicht vollständig sei, hieß es in belgischen Medien.

Die Brüsseler Haftprüfungskammer soll hinter verschlossenen Türen prüfen, ob Dutroux unter Auflagen vorzeitig freikommen kann. Dieselbe Kammer hatte im Februar einen Antrag des Mörders auf eine elektronische Fußfessel abgelehnt. Die Entscheidung stellt jedoch kein Hindernis für eine mögliche Freilassung unter Auflagen dar. Beobachter gehen aber davon aus, dass Dutroux mit seinem Antrag scheitern wird.

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