Den Schilderungen des 46-Jährigen zufolge war er in seiner Zeit als Internatszögling des Klosters von einem Pater sexuell missbraucht worden. Der Mann fordert Schmerzensgeld und Verdienstentgang in Höhe von 135.000 Euro. Im Jänner 2013 stellte das Landesgericht Feldkirch fest, dass die Ansprüche nicht - wie vom Kloster argumentiert - verjährt sind. Das Kloster berief dagegen.
Zwei von drei Vorfällen als verjährt erklärt
Laut OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann bestätigte das Oberlandesgericht das Zwischenurteil nun großteils und sehe das Kloster in der Haftung. Dem Urteil liege ein psychiatrisch nachgewiesenes Phänomen zugrunde, wonach der Betroffene das Trauma völlig verdrängt habe und ihm die Taten erst durch die entsprechende Berichterstattung wieder ins Bewusstsein kamen, so Zimmermann.
Zwei der insgesamt drei vom 46-jährigen Opfer beklagten Vorfälle habe das OLG Innsbruck für verjährt erklärt, erläuterte Bertram Grass, der das Kloster Mehrerau vertritt. Keine Verjährung gebe es aber demnach für einen Missbrauchsfall vom März 1982.
Eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof habe der OLG nicht zugelassen, sehr wohl aber eine außerordentliche. "Ich empfehle dem Kloster einen Gang vor den OGH, eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen", so Grass. Verzichtet das Kloster darauf, wäre die Verjährungsfrage rechtskräftig entschieden. Dem Landesgericht Feldkirch, wo das Zivilverfahren fortgesetzt würde, bliebe noch die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung für das Opfer.
Entschädigungsangebot des Klosters "inakzeptabel"
"Es gibt ein Angebot, der Ball liegt beim Kläger", so Mehrerau-Sprecher Harald Schiffl über den Fall des 46-Jährigen. Das Angebot des Klosters bezeichnete Philipp Schwärzler, Unterstützer des Klägers, jedoch als "unangemessen nieder und inakzeptabel".
Auf ein Gegenangebot habe das Kloster "seit mehr als drei Monaten nicht adäquat reagiert", hieß es in einer Aussendung. "Bereits zwei unabhängige Gerichte haben nun entschieden, dass das Kloster für das fahrlässig verursachte Leid aufzukommen hat. Ich hoffe, Abt Anselm akzeptiert diese Entscheidungen endlich", wird darin der 46-jährige Kläger zitiert.
"Hohes Interesse" des Klosters an außergerichtlicher Einigung
Laut Schiffl habe das Kloster unabhängig vom Verlauf des Verfahrens weiterhin "hohes Interesse", sich außergerichtlich zu einigen. Mit einem zweiten Missbrauchsopfer, einem heute 58-Jährigen, der ebenfalls geklagt und 200.000 Euro gefordert hatte, schloss das Kloster bereits einen Vergleich in unbekannter Höhe (Bericht siehe Infobox).
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