30 Monate teilbedingt

Warum Streit um Cola-Dose mit langer Haft endete

Oberösterreich
04.12.2024 18:30

Dass der 33-jährige die auf den ersten Blick strenge Strafe sofort annahm und fast ein Jahr wegen einer Schlägerei um eine Dose Cola ins Gefängnis geht, war nicht zu erwarten. Doch er wusste schon, dass er kein unbeschriebenes Blatt ist und eine andere „Kleinigkeit“ das Urteil strenger ausfallen lässt.

Das Verhältnis mit seinem Vermieter war offenbar nicht das beste und am 27. Juli des heurigen Jahres brachte der nächtliche Weg zum Kühlschrank das Fass zum Überlaufen.

Nächtlicher Schreck
Der 33-Jährige, der eine Einliegerwohnung im Haus des Opfers bewohnte, hatte sich nämlich um 1.15 Uhr in der Nacht eine Getränkedose aus dem Kühlschrank geholt und den Vermieter aufgeschreckt, der noch im Wohnzimmer war. Als der Vermieter lautstark sagte, dass er das nicht wolle, drehte der 33-Jährige durch.

Flucht aus Haus
Er schlug und trat das Opfer, holte dann auch noch einen Basballschläger und benutzen ihn auch gegen seinen Vermieter, der sich mit Verletzungen – Platzwunde am Kopf, Schürfwunde am Ellenbogen und Prellungen am Rücken – aus dem Haus retten konnte.

Sachbeschädigung machte „Kraut fett“
Beim Prozess am Landesgericht Wels musste sich der 33-Jährige aber nicht nur wegen absichtlich schwerer Körperverletzung, sondern auch noch wegen Sachbeschädigung verantworten. Und das machte „das Kraut fett“. Denn der Angeklagte hatte Vorstrafen wegen Eigentumsdelikten und die wurden dann als „einschlägig“ gewertet. Und obwohl es das erste Körperverletzungs-Delikt war, gab´s daher ein strenges Urteil: 30 Monate Haft, davon zehn Monate „scharf“ – bis zu zehn Jahren wären möglich gewesen. Es ist bereits rechtskräftig.

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