Bis zu fünf Jahre Haft

Umwidmungen gegen Geld: Ex-Ortschef vor Gericht

Oberösterreich
22.11.2024 11:00
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Ein ehemaliger ÖVP-Bürgermeister aus dem Bezirk Vöcklabruck muss sich am Dienstag in Wels wegen unzulässiger Geschenkannahme und Amtsmissbrauchs verantworten, weil er unter anderem in seiner aktiven Zeit jahrelang für Umwidmungen Geld für die Gemeinde von den Antragstellern kassiert haben soll.

Konkret ging es um Umwidmungen von Grünland in Bauland mit Sonderbetrieb Tourismus, wie ein Gerichtssprecher ausführte. Bei Verurteilung drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Die Ermittlungen wurden durch eine Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck im Rahmen der Gemeindeprüfung ausgelöst.

Erster Fall war 1998
Der Angeklagte, der bis 2021 im Gemeinderat – 13 Jahre davon als Ortsoberhaupt – saß, soll erstmals Ende 1998 für eine Änderungswidmung mehr als fünf Millionen Schilling (rund 364.000 Euro) verlangt haben. Der Betrag sei wie alle noch folgenden an die Gemeinde gegangen, entnimmt der Gerichtssprecher der Anklageschrift. Nach seinem Amtsantritt als Bürgermeister gab es ab 2009 offenbar weitere derartige Zahlungen. Die Summen dürften 36.000 Euro aber auch mal 108.000 Euro betragen haben. Immer sei es um Umwidmungen von Grünland in Bauland mit Sonderbetrieb Tourismus gegangen.

Bekannte sich nicht schuldig
Weiters wird dem Ex-Ortsoberhaupt vorgeworfen, es von 2008 bis 2017 einer Familie nicht per Bescheid untersagt zu haben, in einem für touristische Zwecke vorgesehenen Gebäude privat gewohnt zu haben. Diese Unterlassung lege den Verdacht des Amtsmissbrauchs nahe. Der Angeklagte bekannte sich bisher nicht schuldig und verwies auch auf Verjährung.

„Keinerlei Funktion mehr“
„Im Prozess gegen den Beschuldigten handelt es sich um ein laufendes Verfahren und es gilt die Unschuldsvermutung. Er ist einfaches Mitglied und bekleidet in der OÖVP keinerlei Funktion. Den Prozess werden wir genau verfolgen und die Situation nach einem erstinstanzlichen Urteil gegebenenfalls neu bewerten“, erklärt OÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger auf „Krone“-Anfrage.

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