Veith hatte behauptet, dass sein Mandant aus achtenswerten Beweggründen gehandelt habe. "Er hat das Kind nur aus Erziehungsgründen geschlagen, er wollte es nicht töten", sagte der Verteidiger. Der Richter sah diese "achtenswerten Beweggründe" jedoch nicht gegeben. "Eltern haben für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Das alte elterliche Züchtigungsrecht gibt es nicht mehr", erklärte Schröder.
Die hohe mediale Aufmerksamkeit habe außerdem zu einer sehr starken Emotionalisierung geführt, wodurch die Entscheidung des Schwurgerichts beeinflusst worden wäre, meinte der Verteidiger. "Mein Mandant wurde schon vor dem Verfahren als Monster und Mörder hingestellt", sagte Veith. Richter würden sich jedoch laut Schröder von einer derartigen Emotionalisierung nicht leiten lassen: "19 Richter haben in diesem Verfahren über Schuld und Strafe entschieden - und sie haben ihr Urteil nicht aufgrund von Emotionen gefällt."
"Ich wollte das Kind nie töten"
Der Angeklagte zeigte sich einerseits reuig, war andererseits aber weiterhin von seiner Unschuld überzeugt. "Ich möchte mich entschuldigen. Aber ich bin unschuldig, ich wollte das Kind nie töten", sagte der Mann. Er werde bis nach Straßburg gehen, um seine Unschuld zu beweisen, kündigte er an.
Das Landesgericht Feldkirch hatte Milosav M., zum Tatzeitpunkt Lebensgefährte der Mutter Cains, am 30. März 2012 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Verteidiger Veith bekämpfte das Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung. Der OGH hielt am 28. Februar 2013 fest, dass Milosav M. Cain vorsätzlich getötet habe, "indem er dem dreijährigen Kind an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unzählige, äußerst wuchtige Schläge mit einem Aluminiumstiel und mit den Händen gegen dessen vollkommen schutzlosen Körper versetzte".
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