AK-SERVICE-TIPP

Was gilt es beim zweiten Bildungsweg zu beachten?

Steiermark
13.11.2024 05:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Wer seinen beruflichen Horizont gerne erweitern und einen zweiten Bildungsweg einschlagen möchte, sollte sich im Vorfeld gut informieren. Eno Zajic, Experte für Bildung in der Arbeiterkammer Steiermark, weiß, was zu tun und zu beachten ist.

Berufliche Aus- und Weiterbildungen stellen für Erwachsene eine gute Möglichkeit dar, neue berufliche Perspektiven zu schaffen. Beim zweiten Bildungsweg stellt sich oft die Frage, wie mit dem derzeitigen Arbeitsverhältnis umzugehen ist.

Vorsicht ist bei zu überstürzten Kündigungen geboten, solange die Finanzierung oder Förderung nicht geklärt ist.

Wer sich in einer Ausbildung befindet, ist nicht arbeitslos und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt das AMS einige Bildungsvorhaben. Diese müssen vor Ausbildungsbeginn abgesprochen werden und die Voraussetzungen wie z. B. für ein Fachkräftestipendium gegeben sein.

In Bildungskarenz und Bildungsteilzeit kann man nur gehen, wenn man ein aufrechtes Dienstverhältnis hat und die Firmenleitung zustimmt.

Auch das Stipendium nach Selbsterhalt wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Für Kollegs, die meisten Fernstudien und kostenintensive Masterlehrgänge an vielen Weiterbildungseinrichtungen gilt dieses Stipendium allerdings nicht.

Bevor der Job gekündigt wird, sollte unbedingt die Bildungsberatung der AK Steiermark in Anspruch genommen werden.

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