In Mattighofen (Bezirk Braunau) wurde am Mittwoch ein Fall von hochpathogener Geflügelinfluenza (H5N1) bestätigt. Es handelt es sich um eine landwirtschaftliche Haltung von 150 Hühnern sowie einigen Gänsen und Enten im Bezirk Braunau.
Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits an der Erkrankung verendet. Für die noch vorhandenen Tiere wird von der Bezirkshauptmannschaft die Tötung angeordnet. Für Menschen besteht keine Gefahr. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei ihrem Auftreten eine schwerwiegende Erkrankung bei einer Vielzahl von Vögeln hervorruft und in der Folge zum Tod derselben führt.
Für Menschen keine Gefahr
Dies gilt es sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch aus ökonomischen Gründen hintanzuhalten. Derzeit haben wir es mit dem Stamm H5N1 zu tun. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen. „Auch wenn die Geflügelpest immer wieder festgestellt wird – sie stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen“, betont Landesveterinärdirektor Thomas Hain.
Schutzzone eingerichtet
Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und für mindestens 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet, um ein potenzielles Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern. Deswegen gilt in diesen Zonen die Pflicht zur Absonderung des Geflügels von Wildvögeln durch Aufstallung. Innerhalb der Schutzzone (3-Kilometer-Radius) werden alle Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert.
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