Ein Psychiater attestierte dem 27-Jährigen paranoide Schizophrenie, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit antisozialen, paranoiden, schizoiden und zwanghaften Zügen sowie eine Opiatabhängigkeit. "Er hat sich zunächst normal entwickelt. Irgendwann, vor sechs, sieben Jahren gab es einen Knick. Er fühlte sich bedroht, beobachtet und meinte, Außerirdische würden eine Rolle spielen für ihn." Für Monate habe er sich ganz in sein Zimmer zurückgezogen. Cannabis, Heroin und Substitute nutzte er zur Beruhigung.
"Habe meine Mutti als außerirdisches Monster gesehen"
Die Wahnvorstellung mit den Außerirdischen war auch bei der Tötung seiner Mutter präsent. In einem Streit - die Mutter drängte den Sohn, sich Arbeit zu suchen - hörte er dann auch Stimmen, die ihm befahlen, die Mutter zu töten. Gleichzeitig war er überzeugt, dass es sich nicht um die Mutter, sondern um einen Außerirdischen handelte.
"Ich habe meine Mutti als außerirdisches Monster gesehen. Es hatte verlängerte Arme", sagte der Betroffene. Laut Psychiater bei den vorliegenden Krankheiten durchaus plausibel: "Es gibt das Phänomen im Rahmen schizophrener Erkrankungen, dass man denkt, Angehörige sind vertauscht – vor allem im Rahmen von Konflikten." Vom 27-Jährigen gehe auch weiter Gefahr für Angehörige und Nahestehende aus, so der Arzt.
Sohn wollte Selbstmord verüben
Die Leiche der 52-Jährigen wies sieben Stiche am Oberkörper sowie weitere Schnitte und Stiche an Armen und Händen auf. Sie erlitt eine Luftbrust und verblutete, erklärte der Gerichtsmediziner. Auch der Sohn, der nach der Tat zwei Tage allein mit der toten Mutter im Haus nahe Klagenfurt verbracht hatte, wurde verletzt aufgefunden. Er hatte versucht sich umzubringen, wollte sich etwa mit einer Kettensäge die Pulsadern am Hals aufschneiden, was allerdings misslang.
Zwei Tage später alarmierte ein Bruder, der die Angehörigen nicht erreichen konnte, die Polizei. Diese fand im Wohnzimmer des Hauses die mit einer Decke verhüllte Leiche und nahm den verletzten Sohn fest.
Die Entscheidung der Geschworenen fiel einstimmig. Der Betroffene nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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