Auf den Tag genau vor einem Jahr musste sich Florian Teichtmeister wegen massenhaft Kindesmissbrauchsmaterial vor Gericht verantworten. Mittlerweile hat der frühere TV-Kommissar und Burgschauspieler die Hälfte seiner Strafe, die er in Freiheit verbringt, verbüßt. Seitdem ist es leise geworden – doch nicht nur um Teichtmeister selbst.
Am 5. September 2023 war er vom Schöffensenat zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Was seit dem aufsehenerregenden Prozess im Wiener Landl geschah, ist schnell beschrieben: Es ist leise geworden.
Leise um den früheren Schauspieler, der nach dem Auffliegen der Causa gehofft hatte, mit einer Diversion davonzukommen. In diesem Fall würde Teichtmeister wohl jetzt noch auf den großen Bühnen stehen, denn ohne gerichtliches Strafverfahren hätte man wohl nie die Details erfahren.
Leise wurde es aber auch um den Kampf gegen Kindesmissbrauchsmaterial. Hatten Politiker in den Monaten vor dem Prozess der internationalen Missbrauchsmafia den Kampf angesagt, hört man im laufenden Wahlkampf darüber und über die unzähligen minderjährigen Opfer gar nichts mehr.
Kinderschutzpaket beschlossen
Immerhin hat der prominente Fall dazu geführt, dass der Nationalrat im Vorjahr einstimmig ein Kinderschutzpaket beschlossen hat. Neben der Neubezeichnung des Tatbestands in den sperrigen Begriff „bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ umfassen die Änderungen im Strafgesetzbuch eine Erhöhung der Strafrahmen.
Schadenersatz-Causa noch nicht abgeschlossen
Nach wie vor nicht abgeschlossen ist die Causa vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Das Burgtheater hatte sein Ex-Aushängeschild auf Schadenersatz geklagt und war damit in erster Instanz mäßig erfolgreich: Von den geforderten knapp 100.000 Euro sprach die Richterin dem Haus am Ring lediglich 19.231 Euro zu – das Berufungsverfahren läuft noch.
In der Verhandlung im Arbeits- und Sozialgericht sagte Teichtmeister im April zur Richterin, dass er auf Arbeitssuche sei. Ob diese mittlerweile erfolgreich war, ist ungewiss.
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