Am Mittwoch erging das Gerichtsurteil – das der „Krone“ vorliegt – in der Causa Burgtheater gegen Florian Teichtmeister. Das Haus am Ring klagte sein Ex-Aushängeschild bekanntlich auf knapp 100.000 Euro Schadensersatz, nachdem Teichtmeister wegen Besitz und Herstellung kinderpornografischer Missbrauchdateien strafrechtlich verurteilt worden war. Die Feststellungen des Arbeits- und Sozialgerichts dürften für das renommierte Bühnenhaus mehr als ernüchternd sein.
Auf 26 Seiten geht die zuständige Richterin detailliert auf die einzelnen Forderungen des Klägers Burgtheater GmbH ein. Am 13. Jänner 2023 war Ex-Burgstar Florian Teichtmeister nach Bekanntwerden des Strafantrags wegen Kinderponografie entlassen worden. Ein Schaden sei dem Haus laut Klage unter anderem durch die Absetzung des Stückes „Nebenan“, durch die Umgestaltung von Drucksorten oder den Ausstieg eines Sponsors entstanden. Zudem seien hohe Kosten für Krisenkommunikation und externe Rechtsberatung durch den Skandal angefallen.
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