Ein Ex-Häftling (22) soll die Nase seines Kumpels (24) zertrümmert haben. Der Verletzte fordert Schadenersatz, der Angeklagte bleibt dem Gericht in Eisenstadt fern.
Er hatte seinem besten Freund, 24, in die Gosch’n gehaut, mit der Faust und voller Wucht. Das gestand der Schläger, 22, auch ein, der zum Tatzeitpunkt nach abgesessener Haftstrafe „erstmals Alkohol konsumiert“ haben will. Dazu noch ein paar Drogen – „ich hab mich einfach nimmer ausgekannt“.
Schadenersatz: Von 5000 auf 2000 Euro
Der Ausgangspunkt: Dem Angeklagten waren nach einem gemeinsamen Besuch in einem Nachtlokal Dokumente und Handy abhanden gekommen, die er schließlich im Keller des Opfers fand. So auch seine Bankomatkarte. „Ich weiß nicht, wie die dahin gekommen ist“, sagt der Geschlagene, der ursprünglich 5000 Euro Schadenersatz für den verschobenen Nasenbeinbruch gefordert hat. Mittlerweile gäbe er sich mit 2000 zufrieden. Bloß: Kurz vor dem Hieb hatte er einen schweren Unfall gehabt, sein Gesicht war entstellt. Heute schaut er normal aus, übrig bleibt die Frage: War der Fausthieb des Freundes die Ursache für das Übel?
Schläger wird vorgeführt
Der Angeklagte wollte sich gestern am Landesgericht Eisenstadt nicht rechtfertigen, er blieb der Verhandlung fern. Vermutlich auch, weil ihn sein Freund, das Opfer, auf den Prozesstermin hingewiesen hatte. „Wir werden ihn nun mit der Polizei vorführen lassen“, sagte die Vorsitzende. Konsequenzen wird es nicht geben. „Hoffentlich warnt ihn das Opfer nicht ein zweites Mal, sonst ist der für uns wieder nicht auffindbar.“
In er vergangenen Woche sind in Eisenstadt übrigens drei Angeklagte nicht erschienen. Das schaut dann so aus: Die Anwesenden schauen einander an, ratlos, dann wird auf unbestimmte Zeit vertagt, und man geht in untrauter Fremdsamkeit wieder heim.
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