10.12.2012 14:20 |

"Netter Onkel"

Sechs Jahre Haft für Missbrauch von acht Kindern

Wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger ist ein 52-jähriger Wiener am Montag am Landesgericht Korneuburg - rechtskräftig - zu sechs Jahren Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Die Anklage hatte ihm zahlreiche Übergriffe - meist auf Buben - vorgeworfen. Die Fälle reichen bis ins Jahr 1983 zurück. Das jüngste Opfer war drei Jahre alt, die weiteren etwa acht Jahre.
Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Angeklagt war der 52-Jährige in acht Fällen. Unter anderem wurde der Mann wegen Unzucht und sittlicher Gefährdung von Unmündigen, Missbrauch des Autoritätsverhältnisses, kinderpornografischer Darstellungen auf Datenträgern und Nötigung - der Mann habe zwei Opfer mit dem Umbringen bedroht, falls sie etwas erzählen würden - verurteilt. Er zeigte sich am Montag zwar geständig, laut Staatsanwältin und Gerichtspsychiater schwächte er die Vorfälle jedoch "realitätsverzerrend" ab.

Die Prognose sei ungünstig, mangels Problembewusstsein bestehe Wiederholungsgefahr, attestierte Sachverständiger Werner Brosch Pädophilie und sprach von einer höhergradigen seelischen oder geistigen Abartigkeit.

Täter trat als "netter Onkel" auf
Der Beschuldigte - Notstandsbezieher - war gewissermaßen als "netter Onkel" aufgetreten. Laut Anklage hatte er sowohl in seiner Wohnhausanlage in Wien-Donaustadt als auch in einem Tauchklub gezielt die Bekanntschaft von Kindern gesucht, ihnen Süßigkeiten geschenkt und auch das Vertrauen der Eltern erschlichen, sodass er oft ein enger Freund der Familien wurde - aufgrund seiner freundlichen, liebevollen Art sei er überall willkommen gewesen. Die Übergriffe passierten dann meist beim Zu-Bett-Bringen der Kinder, auf die er wiederholt aufpasste.

Die Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, als sich ein Bub aus dem Bezirk Wien-Umgebung seiner Mutter anvertraute, worauf der Mann am 27. November in U-Haft genommen wurde. Zu dem Missbrauch soll es im Zuge von Besuchen gekommen sein - der Kleine war damals viereinhalb Jahre alt. Daraufhin suchte das Landeskriminalamt NÖ nach möglichen weiteren Opfern des einschlägig amtsbekannten Verdächtigen, der auch unter dem Spitznamen "Petrocelli" - so lautete der Titel einer US-Fernsehserie rund um einen Anwalt in den 1970er-Jahren - auftrat. Mehrere Opfer meldeten sich.

Ehemalige Opfer als Zeugen
Als Zeugen geladen waren am Montag u.a. heute erwachsene Opfer. Ein Mann gab an, u.a. 1988 im Zuge eines Tauchurlaubs in Griechenland in einer Bucht belästigt worden zu sein, seiner Schwester sei mit dem Mann Ähnliches 1995 bei einer Hochzeit in der Familie passiert. Eine Frau schilderte ebenfalls 20 Jahre zurückliegende Vorfälle im Haus ihres Ex-Mannes, die ihr Sohn ihr allerdings erst vor Kurzem anvertraut hätte - damals habe er verstört gewirkt und nicht mehr zu seinem Vater ins Haus zurückgehen wollen, sagte sie.

"Sehen Sie ein, dass Sie krank sind und eine Therapie brauchen", wollte der Richter wissen. Der Angeklagte gab sich einsichtig und meinte, jetzt im Nachhinein über sein Fehlverhalten erschüttert zu sein. Dem Psychiater zufolge habe er aber immer nur von seiner Hingezogenheit zu Kindern gesprochen, eine sexuelle Erregung aber abgestritten - die von den kontradiktorisch einvernommenen Kindern geschilderten Handlungen sprachen eine andere Sprache. Mildernd auf die Strafbemessung wirkte sich das Geständnis aus. Für die lang zurückliegenden Vorfälle gab es keine Zusatzstrafe.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?