Sowohl die Regierungsspitze als auch die beiden Seniorenratspräsidenten Karl Blecha und Andreas Khol (beide im Bild) verwiesen darauf, dass eine soziale Staffelung der 1,8 Prozent aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes über die Pensionsanpassung 2008 ist eine Ungleichbehandlung von Penisonisten nicht möglich, und bei einer sozialen Staffelung würden überwiegend Männer schlechtergestellt, weil sie in der Regel höhere Pensionen haben.
"Art Kastration der Politik"
Regierung und Seniorenrat haben sich aber darauf verständigt, dass man im Frühjahr Gespräche führen will, um künftige Pensionsanpassungen auf verfassungsmäßig zulässige Art doch wieder sozial staffeln zu können. Blecha sprach von einer "Art Kastration der Politik", die man nicht hinnehmen wolle. Im März oder April nächsten Jahres wolle man in einer Enquete Möglichkeiten finden, der Politik den Spielraum wieder zurückzugeben.
Die 1,8 Prozent kommen dadurch zustande, dass die Regierung mit dem Sparpaket beschlossen hat, dass die Pensionen um einen Prozentpunkt unter der Inflationsrate erhöht werden. Die Inflation im maßgeblichen Zeitraum hatte 2,8 Prozent betragen.
Regierungsspitze dankte für Entgegenkommen
Faymann und Spindeleger bedankten sich ausdrücklich bei den Seniorenvertretern für deren Entgegenkommen, die niedrigere Pensionsanpassung zu akzeptieren und auch nach wie vor dazu zu stehen. Der Vizekanzler lobte dieses "Zeichen der Vertragstreue", ohne das die Sanierung des Staatshaushaltes nicht zu schaffen wäre. Es gebe keine andere Möglichkeit, die Pensionen dauerhaft zu sichern. Auch der Bundeskanzler betonte, dass die Senioren mit diesem Entgegenkommen dazu beitragen, die gute Position Österreichs zu verteidigen.
Khol bekräftigte, dass die Senioren dazu stehen, mit diesem "Solidaropfer" zur Sanierung des Staatshaushaltes beizutragen. Für den Obmann des ÖVP-Seniorenbundes handelt es sich um einen zum Teil schmerzhaften, aber auch befriedigenden Abschluss.
Weiter beraten wollen Regierung und Seniorenvertreter über andere seniorenpolitische Fragen. Konkret hat der Seniorenrat von der Regierungsspitze die Zusage erhalten, mit Finanzministerin Maria Fekter über den Pensionistenabsetzbetrag zu sprechen. Ihn können Pensionisten-Ehepaare geltend machen, die zu zweit von einer Pension leben, die nicht höher als 1.750 Euro liegt. Wer eine höhere Pension hat, hat keinen Anspruch darauf. Das bedeutet, wenn Pensionisten mit der Pensionsanpassung über diese Grenze rutschen, verlieren sie den Anspruch darauf und damit mindestens 30 Euro. Damit würde von ihrer Pensionserhöhung praktisch nichts übrig bleiben. Die Seniorenvertreter wollen das verhindern.
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