Ein Urlaub ist normalerweise durchkalkuliert, was das Finanzielle betrifft. Verkehrsstrafen können da überraschend noch etwas draufschlagen, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug oder per Mietwagen unterwegs ist. Im Ausland werden Verkehrssünden teilweise höher bestraft als in Österreich. Der ÖAMTC hat eine Übersicht zusammengestellt.
Nicht nur die Strafen können abweichen, sondern auch die Verkehrsbestimmungen, warnt Klub Juristin Verena Pronebner. Prinzipiell gelte: Was in der Heimat tabu ist, sollte es jedenfalls auch im Ausland sein.“
Freiheitsstrafe wegen Alkohol
Wer in beliebten Urlaubsländern zu schnell unterwegs ist, falsch parkt oder unter Alkoholeinfluss hinterm Steuer sitzt, dem drohen teils hohe Geldstrafen, Kfz-Enteignung oder sogar Freiheitsentzug. „Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss drohen drastische Folgen“, warnt die Rechtsexpertin. „In Italien wird bei einer Alkoholisierung am Steuer von mindestens 1,5 Promille sogar das Fahrzeug beschlagnahmt“, zumindest wenn Lenker und Eigentümer ident sind.
In Spanien drohen bei 1,2 Promille drei Monate Freiheitsstrafe. Generell habe man es bei Überschreitung der Promillegrenze (meist 0,5) mit hohen Geldstrafen zu tun – so sind es in Deutschland, Italien und Spanien 500 Euro aufwärts.
Teils horrende Strafen für Tempolimitüberschreitung
Auch für Verstöße gegen Tempolimits muss man teils tief in die Tasche greifen. Besonders teuer sind Schnellfahren oder Raserei in Skandinavien – bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/h muss man in Norwegen mindestens 620 Euro, in Schweden ab 215 Euro und in Finnland mindestens 200 Euro zahlen. In Italien kostet eine solche Tempoüberschreitung mindestens 175 Euro, nachts sogar noch einmal um ein Drittel mehr.
„Wer sein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß parkt, kommt in einigen Ländern nicht billig davon. Fürs Falschparken wird man in Spanien mit bis zu 200 Euro gestraft“, warnt Pronebner. „Nicht nur Parken an unerlaubter Stelle, sondern auch ohne Ticket kann teuer werden: Nach wie vor erhalten Klub-Mitglieder Forderungen über rund 200 Euro, weil sie vor Jahren ohne Ticket in Kroatien geparkt haben. Daher: Unbedingt vor Ort informieren.“
Zeit ist Geld
„Bekommt man nun im Ausland eine Strafe, ist es generell am effizientesten und billigsten, wenn man diese gleich vor Ort bezahlt“, empfiehlt die Juristin. In manchen Ländern werden auch erhebliche Rabatte zugestanden, wenn man rasch bezahlt: So wird z. B. in Spanien bei Bezahlung der Strafe innerhalb von 20 Tagen nur der halbe Betrag fällig. In Italien ist ein Nachlass von 30 Prozent bei Begleichung binnen fünf Tagen ab Zustellung möglich – wird die Strafe hingegen nicht binnen 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich der Strafbetrag.
Private Inkassofirmen treiben Strafen ein
Offene Strafen aus dem EU-Ausland können in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Daher sollten ausländische Strafzettel keinesfalls ignoriert werden. Auch bei der Wiedereinreise in das Urlaubsland ist die Einforderung der Strafe möglich.
Um die Sicherheit auf europäischen Straßen zu verbessern und Verkehrsverstöße auch über Grenzen hinweg zu bestrafen, arbeiten EU-Länder im Bereich Fahrzeug- und Halterdatenaustausch bereits eng zusammen. Durch die Überarbeitung der entsprechenden EU-Richtlinie wird ab 2026 die automatisierte Halterabfrage bei weiteren Delikten wie etwa Fahrerflucht oder gefährlichem Überholen erleichtert. „Erfreulich an dieser neuen EU-Richtlinie ist, dass es privaten (Inkasso-)Unternehmen ab 2028 vollständig untersagt wird, den EU-Ländern bei der Eintreibung von Strafen zu helfen. Wir bekommen sehr oft Anfragen von Mitgliedern, die Mautnachforderungen aus Italien von Inkassobüros bekommen. Mit der neuen Richtlinie muss zwar die Maut nachgezahlt werden, allerdings entfallen die teils hohen Bearbeitungsgebühren der Inkassobüros“, erklärt Pronebner.
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