Gilt als tatverdächtig

Nach Brand in Wien: Ermittlungen gegen Mutter

Wien
13.05.2024 10:53
Porträt von krone.at
Von krone.at

Nach einem Wohnungsbrand Ende Februar in Wien war zunächst der Vater mit den seinen Kindern (3, 5) abgetaucht und wenig später gefunden worden. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben nun: Die Mutter der Kinder gilt als tatverdächtig.

An einem Montagnachmittag im Februar wurde eine 34-Jährige darüber informiert, dass weder ihr Mann bei der Arbeit noch die beiden gemeinsamen Kinder im Kindergarten erschienen waren. Die Frau fuhr zur Wohnung in Wien-Floridsdorf und alarmierte die Feuerwehr, da es bereits brannte.

Die Feuerwehr löschte den Brand nach eineinhalb Stunden, entdeckte jedoch niemanden in der Wohnung. Die Polizei startete daraufhin eine Fahndung nach dem Vater und den beiden Kindern. Zwei Tage später wurde der Österreicher zusammen mit seiner zweijährigen Tochter und dem fünfjährigen Sohn im deutschen Frankfurt geortet.

Mitarbeiter der für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Magistratsabteilung 11 (MA 11) brachten die Geschwister wenig später nach Österreich zurück. „Es geht ihnen gut, der Vater verhält sich sehr kooperativ“, betonte die Sprecherin der MA 11 auf Anfrage damals.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte nun am Montag entsprechende Ermittlungen gegen die Frau. Ein entsprechendes Brandgutachten sei jedoch noch ausständig, hieß es. 

Befindet sich auf freiem Fuß
Die der Brandstiftung beschuldigte Mutter befindet sich laut Staatsanwaltschaft derzeit auf freiem Fuß. „Es besteht kein dringender Tatverdacht und keine Haftgründe“, sagte Sprecherin Nina Bussek. Hinweise auf weitere Verdächtige gebe es nicht, die Frau bestreite die Vorwürfe jedenfalls, so Bussek.

Die Situation der Familie ist der MA 11 bereits seit Oktober 2023 bekannt und dürfte seit längerem konfliktbehaftet sein. Damals hatte die Polizei ein Betretungsverbot gegen den Mann verhängt, das zum Zeitpunkt des Brandes jedoch nicht mehr aktiv war. Der 33-Jährige soll wiederum eine Gefährdung des Kindeswohls durch die Mutter bei den Behörden gemeldet haben. Auch ein Scheidungsverfahren soll zeitweise anhängig gewesen sein..

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