AK-SERVICE-TIPP

Welche Rechte haben Fluggäste bei Verspätung?

Steiermark
08.05.2024 05:59

Wenn die Vorfreude auf den langersehnten Urlaub durch eine stundenlange Flugverspätung getrübt wird, können Betroffene Ansprüche geltend machen. Welche das sind und wie richtig vorzugehen ist, weiß Birgit Auner, Konsumentenschutzexpertin der Arbeiterkammer Steiermark.

Ab drei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Fluggastverordnung Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt für alle Flüge innerhalb der EU bzw. aus der EU in ein Nicht-EU-Land. Auch Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU sind abgedeckt, wenn diese von einer Fluglinie aus der EU durchgeführt werden. Je nach Reisestrecke beträgt die Entschädigung 250 bis 600 Euro.

Verspätung bedeutet nicht Abflugverspätung, sondern jene am Flugziel. Die Entschädigung kann je nach Entfernung und Ankunftsverspätung um 50% gemindert werden bzw. bei Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen, wie einem Unwetter, ganz entfallen. Außerdem besteht ein Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen je nach Wartezeit.

Rückerstattung, Alternativtransport oder Umbuchung
Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, hat man ein Wahlrecht zwischen der vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises samt Rücktransport zum Abflugort, der schnellstmöglichen anderweitigen Beförderung zum Endziel oder einer Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt.

Entschädigungsforderungen sind stets direkt an die ausführende Fluglinie zu richten. Betroffene erreichen den Konsumentenschutz der AK Steiermark per Onlineformular www.akstmk.at/flug

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