Richterin rief Polizei

Ehemann von Ladendiebin beim Prozess festgenommen

Gericht
02.05.2024 12:35

Wegen des Diebstahls von 29 Kleidungsstücken aus einem Salzburger Mode-Geschäft mussten sich zwei Frauen am Donnerstag im Landesgericht erklären. Doch der Gatte der Erstangeklagten konnte sich nicht beruhigen. Folge: ein Polizei-Einsatz vor dem Verhandlungssaal. 

Während die angeklagte Österreicherin (46) bereits kriminelle Erfahrung sammelte und schon sechs Einträge im Vorstrafenregister hat, saß die andere Angeklagte (39), eine hierzulande lebende Rumänin und Uni-Absolventin, das erste Mal vor der Richterin. Weil sie beide am 2. Februar 2024 in einem Kleidungsgeschäft in Salzburg insgesamt 29 Artikel um 3200 Euro mitgenommen haben. Die Staatsanwältin nennt Details: „Die Beute haben sie im Kinderwagen deponiert.“ Als zwei Ladendetektive die Frauen stellten, reagierte die 46-Jährige äußerst rabiat: „Sie setzte Gewalt gegen zwei Detektive, schlug mit der Faust zu und fuhr einem Detektiv mit dem Kinderwagen über die Füße.“ Deshalb wird der Erstangeklagten räuberischer Diebstahl vorgeworfen, und der Zweitangeklagten „nur“ einfacher Diebstahl. Das war nicht alles: Die 46-Jährige soll Wochen davor in Tirol auch einen Kinderwagen gestohlen haben. „Für die Enkelkinder“, meinte die kinderlose Frau auf Nachfrage.

Rabiater Ehemann festgenommen

Doch mitten unter der Verhandlung kam es zu einem Eklat: Der Ehemann der 46-Jährigen, der den Prozess mitverfolgte, fiel der Richterin plötzlich ins Wort und wollte sich auch nicht mehr beruhigen. Als ihn die Richterin des Saales verwies, ging er die zwei Detektive an, die auf ihre Zeugenaussage warteten. Er bedrohte beide. Daraufhin rief die Richterin die Polizei, und es kam  Minuten später zur Festnahme des Mannes in den Gängen des Landesgerichtes. 

Danach wurde verhandelt: Beide legten ein Geständnis ab. Beide betonten, dass ihnen der Diebstahl leid tue. Die unbescholtene Frau zahlte 400 Euro Geldbuße, die Richterin stellte daraufhin das Strafverfahren in ihrem Falle ein. Die 46-Jährige bekam auch noch eine „einmalige Chance“ in Form einer 24-monatigen Bewährungsstrafe. Lediglich 140 Euro Geldstrafe aus einer alten Straftat muss sie zahlen. „Das ist der allerletzte Schuss vor dem Bug“, mahnte die Richterin: „Wenn Sie jetzt noch etwas machen, kommen Sie in Haft.“ 

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