Seine Ehefrau und seine drei Kinder sollen elf Jahre ein Martyrium erlitten haben. Doch der angeklagte Familienvater aus dem Innviertel (OÖ) gibt sich vor dem Richter als Opfer: „Eigentlich sollte meine Noch-Ehefrau hier sitzen.“ Nicht alle Vorwürfe bestreitet er, aber der Richter belehrte ihn sofort, dass „eine Ohrfeige auch Misshandlung“ ist. Das noch nicht rechtskräftige Urteil: Neun Jahre Haft.
„Unglaublich, unglaublich“ – gefühlt jeden Satz begann der 34-jährige Innviertler auf der Anklagebank am Rieder Landesgericht mit diesem Ausspruch, teils unter Tränen. Er fühlte sich nicht als Täter, sondern als Opfer: „Eigentlich sollte meine Noch-Gattin hier sitzen“, meinte er.
„Häusliche Gewalt bleibt lange unentdeckt“
Laut Anklage soll der 34-Jährige über elf Jahre lang seine Ehefrau wiederholt geschlagen, einmal vergewaltigt, seine drei Kinder ebenfalls, etwa mit einem Kochlöffel, malträtiert und auch eingesperrt haben. „Häusliche Gewalt bleibt oft lange unentdeckt, weil die Betroffenen gelernt haben, damit umzugehen“, sagte der Staatsanwalt Jakob Hippmair in seinem Plädoyer.
Von den vier Vorstrafen sind zwei einschlägig. Bei keiner Verurteilung gab es eine Weisung zu einem Anti-Gewalttraining. Das hätte meiner Meinung nach sicher nicht geschadet.
Josef Lautner, Vorsitzender Schöffensenat
Herkunft aus Braunau-Laab sei prägend gewesen
Der Verteidiger sah einen Zusammenhang mit der „grausigen Ausdrucksweise“ des Mandanten mit seiner Herkunft aus Braunau-Laab gegeben: „Hier gibt es nur Gewalt.“ Der Familienvater, der in Scheidung lebt, sieht sich als „nicht gewalttätig“, ist aber wegen zwei Gewaltdelikten, eine gegen seine Frau, vorbestraft, gab drei Ohrfeigen zu. „Eine ,Watsche‘ ist die unterste Stufe der Gewalt im Strafrecht“, so Richter Josef Lautner.
Was in der Anklage steht, ist nur der Gipfel des Eisbergs. Er hat Dinge seiner Gattin zerstört und sich ein Grundstück, das sie bekommen hat, einverleibt.
Manfred Denkmayr, Privatbeteiligtenvertreter
„Sie will mein Leben zerstören“
Der 34-Jährige sagte, seine Noch-Gattin sei mehrmals auf ihn mit einem Messer losgegangen, er habe aber geschwiegen. Vorgebrachte Verletzungen habe sie sich selbst zugefügt und ihn nur angezeigt, weil er sie betrogen hatte und „sein Leben zerstören will“. Er habe „alles für die Kinder“ getan, diese nie misshandelt. Eine Freundin der Tochter belastete ihn, sein Vater meinte dagegen, dass seine Enkelin lieber beim Papa als der Mama gewesen sei.
Die Strafdrohung für den Angeklagten: zwischen fünf und 15 Jahren Haft. Das Urteil des Schöffensenats: Neun Jahre Haft. Der Angeklagte legte dagegen aber sofort Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher auch noch nicht rechtskräftig.
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