Datiert mit 20. März

Peinlich! OGH fertigte Grasser-Urteil falsch aus

Gericht
05.05.2025 19:25

Nächste Panne im Endlosverfahren um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser: Wie die „Krone“ erfuhr, war das ausgefertigte Urteil mit einem Datum versehen, an dem der Prozess noch gar nicht abgeschlossen war. Die Schuldsprüche samt Strafen verkündete das Höchstgericht am 25. März, datiert war das Urteil allerdings mit 20. März. Am Montag wurden die Parteien offenbar vom OGH darüber informiert.  

Jetzt auch noch das: Am Montag trudelte ein brisantes Dokument bei den Parteien im Buwog-Verfahren ein. „Die bereits zugestellten – in Bezug auf Ordnungsnummer und Entscheidungsdatum nicht der Urschrift entsprechenden – Ausfertigungen sind damit gegenstandslos“, schreibt das Höchstgericht darin.

Und tatsächlich: Auf dem vergangene Woche „Im Namen der Republik“ ausgefertigten Urteil ist auf Seite 212 zu lesen: „Oberster Gerichtshof. Wien, am 20. März 2025“. Es ist also datiert mit jenem Tag, an dem die viertägige Berufungsverhandlung gegen Ex-Politiker Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Co. gerade erst begonnen hatte. Verkündet wurden die Urteile – Grasser wurde rechtskräftig wegen Untreue und Geschenkannahme zu vier Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu dreieinhalb Jahren – aber erst fünf Tage später, am 25. März. 

Zuerst war das Urteil mit 20. März datiert, jetzt steht dort der 25. März (re.). (Bild: Krone KREATIV/Anja Richter, Krone KREATIV)
Zuerst war das Urteil mit 20. März datiert, jetzt steht dort der 25. März (re.).

Das ist auch das Datum, mit dem das nun am Montag neu ausgefertigte und von der vorsitzenden Richterin unterschriebene Urteil versehen ist. 

Muss Aufforderung zum Haftantritt neu raus?
Spannend ist die Frage, was die Panne für die bereits von einem Richter am Wiener Straflandesgericht an die Verurteilten zugestellten Aufforderungen zum Haftantritt bedeuten. Das Erstgericht musste auf die Ausfertigung des Buwog-Urteils warten, um diese ausschicken zu können. Allerdings basierte die Aufforderung des Richters nun auf einem Dokument, das jetzt korrigiert wurde.

„Der Richter wird gut beraten sein, die Aufforderungen erneut auszuschicken“, so ein Insider zur „Krone“. Damit würde auch die Frist von 30 Tagen, innerhalb derer die Verurteilten die Haftstrafe antreten müssen, neu zu laufen beginnen. Karl-Heinz Grasser muss seine Strafe in der Justizanstalt Innsbruck in Tirol antreten.

Die Verwunderung in der Szene ist nach dem heutigen Schreiben groß, der OGH war am Montagabend für eine Stellungnahme nicht mehr erreichbar. 

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt