Scheuch wird vorgeworfen, einen Kollegen von ihnen, Richter Christian Liebhauser-Karl, als "Kröte" bezeichnet zu haben (siehe Infobox). Die Beleidigung soll nach der ersten erstinstanzlichen Verurteilung von Bruder Uwe Scheuch durch Liebhauser-Karl in der "Part of the game"-Affäre am Rande einer Veranstaltung ausgesprochen worden sein.
Nun muss sich das Oberlandesgericht Graz auf die Suche nach einem unbefangenen Richter für Kurt Scheuch machen. Wahrscheinlich ist daher, dass das Verfahren in der Steiermark stattfinden wird. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem FPK-Chef bis zu drei Monate Haft oder eine Geldstrafe.
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