Vor allem aus Syrien

Immer mehr Asylberechtigte holen Familien nach

Österreich
06.04.2024 10:50

Die Zahl der Menschen, die in Österreich Asyl bekommen haben und ihre Familienangehörigen nachholen wollen, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Für Herausforderungen sorgt der Familiennachzug vor allem an den heimischen Schulen.

Unter dem Titel Familiennachzug wurden im ersten Monat des Jahres 845 Asylanträge gestellt, was deutlich mehr als in den Jahren davor ist. Im Jänner 2023 waren es 421, im ersten Monat 2022 nur 310. Das zeigt eine Anfragebeantwortung des Innenministeriums an den FPÖ-Abgeordneten Hannes Amesbauer.

Kind und Mutter (Symbolbild)
Kind und Mutter (Symbolbild)(Bild: Richtsteiger - stock.adobe.com)

Allermeiste Anträge von Menschen aus Syrien
Von den Anträgen im Jänner 2024 war der allergrößte Teil (92,5 Prozent) von Familienangehörigen aus Syrien – nämlich 782 von gesamt 845. Im Gesamtjahr 2023 waren gut 89 Prozent der entsprechenden Ansuchen von Syrern, 2022 betrug der Wert 79 Prozent.

Was das Alter der Antragssteller angeht, waren im Vorjahr von den gesamt 9180 Personen 3482 Kinder zwischen null und sechs Jahren. In der schulpflichtigen Gruppe der Sieben- bis 13-Jährigen befanden sich 2282 Antragssteller. Über 18 waren es etwa 2800.

Bemerkbar ist, dass im Vorjahr die Zahl der Anträge gegen Ende des Jahres angestiegen ist. Waren es im Jänner nur 421, kletterte die Zahl bis auf den monatlichen Höchstwert von 1181 im Oktober.

Als Familienangehöriger gilt laut Asylgesetz:

  • Elternteil eines minderjährigen Kindes, dem der Status des subsidiär Schutzberechtigten oder des Asylberechtigten zuerkannt wurde.
  • Ehegatte eines Fremden mit Aufenthaltsstatus (subsidiärer Schutz oder Asyl)
  • Minderjähriges lediges Kind eines Fremden mit Aufenthaltsstatus (subsidiärer Schutz oder Asyl)

Eine Ehe muss dabei bereits vor der Einreise des subsidiär Schutzberechtigten oder des Asylberechtigten bestanden haben. Gleiches gilt für eingetragene Partnerschaften.

Einreisetitel kann bei Botschaft im Ausland beantragt werden
Wurde einem oder einer Fremden in Österreich der Status des Asylberechtigten zuerkannt, können Familienangehörige innerhalb von drei Monaten bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland einen Einreisetitel beantragen. Wird dieser erteilt, können sie nach Österreich reisen, um hier einen Asylantrag im Familienverfahren zu stellen und denselben Schutzstatus wie die Bezugsperson bekommen. Wird der Antrag erst nach drei Monaten gestellt, müssen sie zusätzlich eine adäquate Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen nachweisen.

Zuständig für den Familiennachzug ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Wien ...
Zuständig für den Familiennachzug ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Wien (Archivbild).(Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)

Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten können drei Jahre nach Zuerkennung einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels im Zuge der Familienzusammenführung stellen und müssen zusätzlich eine adäquate Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen nachweisen.

Mehr als 1200 Einreisegestattungen im Jänner
Das Interesse daran bleibt jedenfalls hoch. Im Jänner gab es in Sachen Familiennachzug 1206 Einreisegestattungen, zeigt die Anfragebeantwortung.

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