Nach einem Prozess gegen einen Handwerker wurde aus der einstigen Klägerin nun selbst eine Angeklagte. Am Diensttag musste sie sich vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
Wegen versuchter Anstiftung zur Falschaussage und versuchten Betrugs musste sich am Dienstag eine 52-jährige Oberländerin verantworten. Im Zusammenhang mit einem Zivilprozess gegen einen Handwerker hatte die bislang Unbescholtene in den vergangenen zwei Jahren mehrmals versucht, eine Zeugin mit Geld zu bestechen, damit diese bei Gericht falsch aussagt.
Demnach sollte die Frau im Prozess behaupten, die Angeklagte habe dem Handwerker damals 5000 Euro für den – wie ein beauftragter Gutachter später feststellte – mangelhaften Umbau ihres Badezimmers bezahlt. Weil die 52-Jährige in der Zivilverhandlung wahrheitswidrig behauptet hatte, dem Handwerker damals 3000 Euro als Anzahlung gegeben zu haben, muss sie sich jetzt zudem wegen versuchtem Prozessbetrug verantworten.
Wenn ich nicht gemacht habe, was er sagt, ist er gewalttätig geworden. Ich wusste einfach nicht, was ich tun soll.
Die Angeklagte vor Gericht
Nur den Anweisungen des Ehemanns gefolgt?
In der Verhandlung am Dienstag bekennt sich die Frau zu den Vorwürfen schuldig. Schuld an ihrem Handeln sei aber ihr damaliger Ehemann gewesen. „Wenn ich nicht gemacht habe, was er sagt, ist er gewalttätig geworden. Ich wusste einfach nicht, was ich tun soll.“
Weil die Frau unbescholten und geständig ist, sieht Richter Alexander Wehinger am Ende von einer Gefängnisstrafe ab. Das nicht rechtskräftige Urteil lautet: 1200 Euro Geldstrafe. Eine Ratenzahlung wurde gewährt.
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