Bürgermeister Gerhard Krug hat bereits im Vorfeld angekündigt, dass die Gemeinde in Berufung gehen werde, falls eine Verurteilung erfolgt – was, er, Krug, sich aber nicht vorstellen könne: "Bei der letzten Verhandlung vor dem Landesgericht haben alle Beteiligten, die von damals Bescheid wussten, unter Eid ausgesagt, dass die Deponie von der damaligen Z-Gemeinschaft in saniertem Zustand an die Gemeinde übergeben worden sei."
Grund "in gutem Glauben" gekauft
Merkwürdig ist nur: Über die Einzelheiten dieser Sanierung wie Art, Kosten, Dauer usw. gibt es offenbar überhaupt keine schriftlichen Aufzeichnungen seitens der Gemeinde. "Wir haben gesucht, es gibt nichts", sagte Krug. "In gutem Glauben" habe man den Grund gekauft und anschließend zum Zweck Sozialen Wohnbaus weiterverkauft. Das war Anfang der 90er-Jahre. Nun sind an drei Grundstücken Setzungen aufgetreten, die drei Reihenhäuser schwer beschädigten.
"Seit fast sechs Jahren streiten wir darum, wer für die Schäden geradestehen soll", berichtete Andreas Walser, ein betroffener Hauseigentümer. Seit vier Jahren ist der Fall gerichtsanhängig.
Am Donnerstag ist ein Urteil des Landesgerichts ergangen, und es sieht sehr erfreulich aus, berichtet Hauseigentümerin Helma Kranebitter. Friedrich Hohenauer, Anwalt der Gemeinde, wollte noch keine inhaltliche Stellungnahme abgeben.
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