Er fuhr wie ein Irrer, wollte im Innviertel der Polizei entkommen. Denn der 26-Jährige hatte sieben illegale Migranten in sein Auto gequetscht. Bei der Flucht baute der Aserbaidschanener zwei Unfälle mit sieben Verletzten. Beim Prozess in Ried sprach er von einem „Zufallsjob“ und dass er nie Geld gesehen hätte.
Der Angeklagte legte vor Richter Stefan Kiesl eine Lebensbeichte ab: „Ich wusste, dass es eine Straftat ist, Leute gegen Bezahlung zu transportieren und ich wusste, dass sie keinen Aufenthaltstitel haben.“ 800 Euro für jeden der sieben Geschleppten - drei Kinder, drei Teenager und eine Frau, alle Afghanen - hätte er bekommen sollen und seine rund 100.000 Euro Schulden hätten ihm auch erlassen werden sollen. Doch angeblich habe er nie Geld bekommen, die Bezahlung sollte erst fließen, wenn er ein Foto schickt, dass er die Fahrgäste in Deutschland abgeliefert hatte.
Doch so weit kam es nicht: Bei Ried im Innkreis wollten Polizisten den völlig überladenen Honda Civic stoppen. Doch der Lenker gab Gas und lieferte den Beamten bis Hochburg-Ach eine Verfolgungsjagd, bei der es auch zweimal krachte und acht Personen verletzt wurden, ein Kind kam sogar auf die Intensivstation. Ein Video, das die Polizei bei der Verfolgung aufgenommen hatte, wurde im Gerichtssaal vorgespielt und zeigte, wie rücksichtslos der Schlepper unterwegs war. Er fuhr mitten auf der Straße, verhinderte so Überholmanöver, andere Autolenker mussten gefährlich ausweichen. Teilweise zeigte der Tacho 140 km/h an.
Nach dem zweiten Unfall lief der Schlepper, der in Österreich schon einmal in Schubhaft war und vor seiner Fahrt in Polen gelebt hatte, davon. Doch er kam nicht weit, wurde verhaftet. „Es war meine erste Fahrt, aber ich dachte, es wäre ein Zufallsjob. Erst im Gefängnis erfuhr ich, dass da noch andere Leute dahinterstecken“, meinte der Schlepper, der sich vor Gericht bei allen, die beteiligt waren, entschuldigte. Das Motiv für die Flucht: „Ich glaubte nicht, dass die Polizei mich bis nach Deutschland verfolgt.“
Urteil rasch gefällt
Der Prozess war vor allem wegen der geständigen Verantwortung des Angeklagten rasch vorbei und das Urteil gefällt: Drei Jahre Haft! Der Angeklagte nahm an, doch dem Staatsanwalt war die Strafe zu gering und er berief. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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