Umbruch in Rumänien
Parlament setzt Präsidenten für 30 Tage vor die Tür
Binnen 30 Tagen muss nun ein Referendum organisiert werden, bei dem die Bevölkerung über die Ab- oder Wiedereinsetzung Basescus entscheiden wird. Als Datum wurde am Freitagabend der 29. Juli festgelegt. Infolge einer Abänderung des Referendumsgesetzes, die die Regierung erst am Donnerstag beschlossen hatte, ist zur Absetzung des Präsidenten nicht mehr die Mehrheit der Wahlberechtigten, sondern nur die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig.
Basescu ist seit 2004 Staatschef. Während seiner ersten Amtszeit wurde er bereits einmal suspendiert, jedoch beim Referendum mit fast 75 Prozent der Stimmen wieder eingesetzt. Infolge des drastischen Sparpakets und der anhaltenden politischen Krise ist seine Popularität in Rumänien inzwischen jedoch stark gesunken.
Regierung veränderte Justiz-Kompetenz
Vor dem Parlamentsvotum hatte der Verfassungsgerichtshof, dessen Bescheid eine Bedingung für die Abhaltung der Abstimmung darstellte, dem Parlament ein Dokument übermittelt, aus dem Medienberichten zufolge keine eindeutige Empfehlung hervorgeht. Erst am Donnerstag hatte die Regierung das VGH-Gesetz so abgeändert, dass dieser bezüglich des Amtsenthebungsverfahren nur mehr eine konsultative, keine entscheidende Rolle mehr spielt.
Inhaltlich widerspricht der VGH jedoch der regierenden "Sozialliberalen Union" (USL), die in ihrem Amtsenthebungsantrag sieben angebliche Verfassungsverstöße des Präsidenten angeführt hatte. Unter anderem wurde der Präsident bezichtigt, die Rolle des Premiers untergraben und ein diktatorisches Regime eingeführt zu haben.
Basescu habe zwar in einigen Fällen seine Befugnisse überschritten, durch seine selbst auferlegte Rolle als "mitspielender Präsident" nicht aber gegen die Verfassung verstoßen, erklärten die Richter am Freitag in der nicht bindenden Stellungnahme. "Eine aktive Rolle im politischen und sozialen Leben des Landes kann nicht als ein verfassungswidriges Verhalten gewertet werden."
Antonescu nun Staatsoberhaupt
Kommissarisches Staatsoberhaupt mit eingeschränkten Befugnissen ist nunmehr der Vorsitzende der Nationalliberalen Partei (PNL), Crin Antonescu, der erst am Mittwoch in das Amt des Senatspräsidenten eingesetzt worden war. Der Austausch der beiden früheren Vorsitzenden der Parlamentskammern, Roberta Anastase und Vasile Blaga, beide von den bürgerlichen Liberaldemokraten (PDL), hatte die Opposition als illegal bezeichnet und beim VGH dagegen Einspruch erhoben.
Für Basescu ist seine Suspendierung bloß eine Etappe eines Prozesses, durch den die USL die komplette Kontrolle über die Justiz erlangen will. Wie die ehemalige Justizministerin und derzeitige EU-Parlamentarierin Monica Macovei erklärte, sei die Offensive der USL dadurch zu erklären, dass sie das Hafturteil gegen Pontas Parteikollegen und Mentor, den ehemaligen Premier und Außenminister Adrian Nastase (PSD) erschreckt habe.
"Lüge muss sich in Grenzen bewegen"
Nastase war Ende Juni in Rumäniens wichtigstem Korruptionsprozess seit der politischen Wende 1989 zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Er unternahm daraufhin einen vermutlich inszenierten Selbstmordversuch (siehe Infobox). Gegen zahlreiche andere namhafte Politiker, einschließlich der USL, sind derzeit Korruptionsverfahren anhängig.
"Die Lüge muss sich auch in akzeptablen Grenzen bewegen", erklärte Basescu in seiner Ansprache im Parlament am Freitag. Er wies darauf hin, dass der Premier, der ihm Missachtung von VGH-Urteilen vorwarf, selbst vor wenigen Tagen ein solches missachtet habe. Zahlreiche Medien hatten Ponta mit der Aussage zitiert, dass er trotz eines gegenteiligen Urteils des VGH statt Basescu zu einem EU-Gipfel nach Brüssel fahren werde. Ende Juni nahm Ponta tatsächlich am EU-Gipfel in Brüssel teil, womit er eine Befugnis des Präsidenten an sich riss.
Auch wies Basescu darauf hin, dass der Plagiatsskandal, in den Ponta involviert ist, einen Grund für die Offensive der USL darstelle - eine unabhängige Kommission hat die Anschuldigungen bestätigt, wonach Ponta ein Drittel seiner 2003 abgeschlossenen Doktorarbeit abgeschrieben haben soll.
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