Küche musste schließen

40.000€ Verlust wegen Ausreisebescheid für Marie

Oberösterreich
26.02.2024 11:20

Für drei Monate musste ein Linzer Kaffeehaus die Küche schließen, da der Koch ausfiel und die langjährige Küchenmitarbeiterin Marie wegen eines Ausreisebescheides vorübergehend nicht arbeiten durfte. Neben dem menschlichen Schicksal kam das fehlende Speisenangebot den Betreibern auch finanziell teuer zu stehen.

Kein Schnitzel, kein Gulasch, kein Kaiserschmarrn: Vorigen Frühling war die Küche im Kaffeehaus „Bruckner“ am Linzer Hauptplatz für drei Monate großteils geschlossen. Nur ein kleines Frühstück sowie Würstchen blieben auf der Karte. Grund für die Schnitzel-Flaute: Es gab niemanden, der es zubereiten konnte.

Ausreisebescheid für Küchenhelferin
Der Koch war aus privaten Gründen ausgefallen, und Küchenhelferin Marie (42) durfte nicht arbeiten: Die Kamerunerin, die seit 2015 in Österreich lebt und seit 2016 in der Küche des „Bruckners“ steht, bekam einen Ausreisebescheid. „Wir machten 40.000 Euro Verlust, weil Marie nicht arbeiten durfte. Wir haben das Gehalt während der Kündigungsfrist bezahlt, aber hatten keine Küche“, sagt Inhaberin Angelika Gruber.

Gatte tauchte unter
Freilich war das nur eine teure Nebensache, während die 42-Jährige – sie kam als Ehefrau eines EU-Bürgers ins Land, ihr Gatte ließ sie sitzen, tauchte unter – um ihren Aufenthaltstitel bangte. „Wir haben hautnah miterlebt, was das mit einem Menschen macht. Man kann sich nicht vorstellen, wie mit den Menschen umgegangen wird“, sagt Gruber über den Lauf durch die juristischen Instanzen.

Nachdem Marie, sie ist außerdem ehrenamtliche Helferin in einem Seniorenheim, nach drei Monaten zumindest wieder arbeiten durfte, kam erst dieser Tage das erlösende Schreiben: Ihr Aufenthaltstitel wurde um ein Jahr verlängert.

Bosnierin muss ausreisen
Rechtlich keine Chance hat hingegen, wie berichtet, die bosnische Küchenhelferin (28) im Gasthaus Hüthmayr in Kremsmünster: Sie muss als Drittstaatenangehörige mit saisonaler Beschäftigungsbewilligung nach neun Monaten wieder ausreisen.

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