Wer glaubt, dass Untreue, also ein Seitensprung, längst keine Eheverfehlung mehr darstellt, der täuscht sich gewaltig. Aber nicht nur Ehebruch ist ein Grund für eine Scheidung, es gibt deutlich mehr. Welche und worauf man dabei achten muss bzw. wann Eheverfehlungen nicht gelten? Scheidungsexpertin Maria Christina Kolar-Syrmas weiß Bescheid.
Noch immer weit verbreitet ist der Glaube, dass Ehebruch heutzutage keine Eheverfehlung mehr darstellt: „Doch das ist falsch“, berichtet Rechtsanwältin Maria Christina Kolar-Syrmas aus der Praxis: „Paragraf 49 EheG führt explizit den Ehebruch als schwere Eheverfehlung an. Er muss aber, wie alle sonstigen Eheverfehlungen auch, kausal für die unheilbare Zerrüttung der Ehe gewesen sein.“
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.