Wegen übermäßig aufdringlicher Überwachung von Beschäftigten in Frankreich ist Amazon von der dortigen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Strafe von 32 Millionen Euro verdonnert worden. Die Behörde erachtete die Einführung eines Systems als rechtswidrig, das Arbeitsunterbrechungen der Mitarbeiter penibel misst.
Das in den Lagern des weltgrößten Online-Händlers in Frankreich verwendete System habe per Scanner erfasst, wie lang die Unterbrechungen zwischen bestimmten Arbeitsschritten der Beschäftigten sind.
Die CNIL hielt es außerdem für übertrieben, alle durch das System gesammelten Daten und erstellte Statistiken über alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 31 Tage lang aufzubewahren. Dabei stellte die Behörde nicht infrage, dass die Geschäftstätigkeit von Amazon sowie die hohen Leistungsziele ein Scanner-System grundsätzlich rechtfertigen können.
Beanstandet wurde von der Datenschutzbehörde außerdem, dass Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher unzureichend über die Videoüberwachung in den Lagern informiert wurden.
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