Ob das so eine gute Idee war? Über diese Frage kann ein Gläubiger und Gewalttäter nun drei Jahre nachdenken. Denn so lange muss er ins Gefängnis, weil er im Vorjahr in Linz mit einer Zaunlatte Schulden eintreiben wollte.
Bis zu zehn Jahre Haft wären für die ursprüngliche Anklage - absichtlich schwere Körperverletzung - möglich gewesen. Die Staatsanwaltschaft sah dieses Verbrechen als verwirklicht an, hatte der 33-jährige Iraner im Juni des Vorjahres doch brutal zugeschlagen. Die Zaunlatte hatte den Kontrahenten am Oberkörper und Kopf getroffen, Rippen brachen und es gab mehrere Prellungen. Angeblich war noch ein zweiter Täter mit von der Partie, doch angeklagt war nur der 33-Jährige.
Der soll seinem Kontrahenten auch noch mit einem Messer gedroht haben, damit er in ein Kellerabteil gelassen wird. Hintergrund: Schulden im Drogenmilieu.
Strenge Strafbemessung
Vor Gericht bestritt der Angeklagte vor dem Schöffensenat die „Absichtlichkeit“ der Körperverletzung und das Gericht folgte der Argumentation. Doch bei der Strafbemessung, bei der „normalen“ schweren Körperverletzung lautet bei erschwerten Umständen die Höchststrafe fünf Jahre Haft, war man durchaus streng: drei Jahre Gefängnis! Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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