Provider unschuldig

Studios verlieren Prozess um illegale Film-Downloads

Web
20.04.2012 09:28
Mehrere Hollywoodstudios sind vor dem Obersten Gerichtshof Australiens mit einer Berufungsklage gescheitert, die das illegale Downloaden von urheberrechtlich geschützten Filmen aus dem Internet unterbinden sollte. Das Gericht entschied am Freitag, dass der australische Provider iiNet nicht für die Verletzung des Urheberrechts durch seine Nutzer verantwortlich sei und auch nicht die technischen Möglichkeiten habe, das Herunterladen zu verhindern.

Insgesamt 34 Filmstudios, darunter Universal Pictures, Warner Bros, 20th Century Fox, Sony und Disney, hatten sich im "Australischen Verband gegen Copyright-Diebstahl" (AFACT) zusammengeschlossen und Klage gegen iiNET eingereicht, nachdem engagierte Ermittler zuvor über den zweitgrößten australischen Internetprovider Raubkopien heruntergeladen hatten und sich iiNET geweigert hatte, diesen "Kunden" den Zugang zu sperren.

Über die Internetseite des in Perth ansässigen Providers sollen Dutzende Filme und Fernsehserien heruntergeladen worden sein, darunter der Kinohit "Batman Begins" und der Science-Fiction-Streifen "Transformers". Den Produktionsfirmen sollen durch das illegale Downloaden Einnahmeverluste in Milliardenhöhe entstanden sein.

In einem ersten Urteil vor zwei Jahren hielt der zuständige Richter Dennis Cowdroy aber fest, dass allein die Bereitstellung des Internets noch keine Rechtsverletzung sei. "Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass iiNet Rechtsverletzungen billigt", so Cowdroy im Februar 2010. Die Filmstudios waren dessen ungeachtet vor einem Gericht in Sydney in Berufung gegangen, das die Entscheidung der niedrigeren Instanz 2011 jedoch bestätigte. Schließlich landete der Fall vor dem Obersten Gerichtshof.

"Wir haben immer gesagt, dass wir nichts erlaubt oder getan haben, das unsere Kunden dazu einlädt, das Copyright zu verletzen", sagte iiNET- Chef Michael Malone. iiNET- Kunden müssten Benutzer- Richtlinien anerkennen, die illegales Herunterladen verbieten. AFACT hatte argumentiert, das Unternehmen müsse auch überwachen, ob das wirklich passiere und gegebenenfalls einschreiten.

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