Urteilsspruch

kino.to: 3 Jahre und 10 Monate Haft für Programmierer

Web
11.04.2012 15:12
Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to muss für drei Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-jährigen Bastian P. am Mittwoch der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten noch im Gerichtssaal darauf, Rechtsmittel einzulegen.

Der Programmierer hatte zum Prozessauftakt am 30. März ein Geständnis abgelegt und eingeräumt, die technische Infrastruktur der Website von Anfang an programmiert zu haben. Dafür soll er monatlich zwischen 30.000 und 50.000 Euro kassiert haben. Insgesamt sei er auf etwa eine Million Euro gekommen, übrig geblieben seien davon etwa 700.000 Euro, so P. - er habe alles ordentlich versteuert.

Die Begründung des 29-Jährigen, er meinte sich in einer Grauzone bewegt zu haben und sei sich der Strafbarkeit seiner Taten nicht bewusst gewesen, ließ das Gericht indessen nicht gelten. "Man kann sich nicht auf eine Grauzone zurückziehen", sagte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel. Der Programmierer habe dafür gesorgt, das Kino.to funktioniert.

Bei dem Filmportal handle es sich um die schwerste bisher bekannt gewordene Straftat zum Nachteil von Urheberrechten, so das Gericht weiter. Der Verurteilte sei neben dem Leipziger Gründer des illegalen Portals der höchstbezahlte Mitarbeiter der Firma gewesen.

Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle
Bastian P., der seit vergangenem Jahr in U-Haft saß, war wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung in über einer Million Fälle angeklagt gewesen. Bei kino.to waren zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen zugänglich, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt.

Verteidigung forderte "angemessenes Strafmaß"
Insgesamt gab es 13 Festnahmen. Einige von P.s ehemaligen Kollegen waren bereits zuvor zu Haftstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden, der Prozess gegen den Chef der Gruppe läuft noch. Das Geständnis von Bastian P. legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".

Nach zehn Monaten Untersuchungshaft wurde der 29-Jährige unter Auflagen bis zum Haftantritt - das Gericht sprach sich für die Unterbringung im offenen Vollzug aus - auf freien Fuß gesetzt. Sein Anwalt zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Das frühzeitige Geständnis habe sich ausgezahlt. Staatsanwalt Dietmar Bluhm sprach von einem gerechten Urteil.

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