Wegen Untreue

Anklage gegen Kärntens ÖVP-Chef Martinz erhoben

Kärnten
22.03.2012 13:58
Die Justiz erhebt Anklage gegen den Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz. Der im Jänner als Landesrat zurückgetretene Politiker muss sich in der sogenannten Causa Birnbacher verantworten, ebenso wie der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher und die Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander. Das gab die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am Donnerstag in einer Aussendung bekannt.

Martinz hatte 2007 gemeinsam mit dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider einen mündlichen Auftrag an seinen Steuerberater Birnbacher erteilt. Dieser hatte beim Verkauf der Kärntner Hypo Bank an die BayernLB für knapp sechs Seiten Gutachten sechs Millionen Euro Honorar kassiert. Ursprünglich waren ihm sogar zwölf Millionen zugesichert worden. Das Problem dabei: Martinz und Haider beauftragten den Steuerberater quasi als Privatpersonen, begründet wurde dies von den beiden nachträglich damit, dass nur so die nötige Geheimhaltung sichergestellt gewesen wäre.

Bezahlen sollte das Honorar die Kärntner Landesholding. Sie verwaltete die Eigentumsanteile des Landes an der Bank, trat daher formell auch als Verkäufer auf. Die Holding trat nachträglich in die Vereinbarung von Martinz und Haider mit Birnbacher ein. Ein entsprechendes Schreiben wurde einfach um ein Jahr rückdatiert. Gutachten von Deloitte, Rudolf Siart und Gerhard Altenberger (auch WU-Professor Christian Nowotny und Strafrechtler Wolfgang Brandstetter wurden engagiert), sollten die Honorarhöhe rechtfertigen. Dabei stellte sich offenbar heraus, dass die zwölf Millionen "nicht darstellbar" waren, Birnbacher musste eine Reduktion auf die Hälfte akzeptieren. Die Landesholding bezahlte die sechs Millionen, die Justiz sah vorerst keinen Handlungsbedarf.

Gutachten: Maximal 200.000 Euro als Honorar
2010 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen und ein Gutachter beauftragt, die Angemessenheit des bezahlten Honorars zu überprüfen. Der Düsseldorfer Gutachter Frank A. Schäfer erhielt den Auftrag, seine Expertise fiel vernichtend aus. In seinem Gutachten heißt es etwa: "Ob, und wenn ja welche Tätigkeiten von Dr. Birnbacher mit Blick auf den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang erbracht wurden, lässt sich auf Grund der Mündlichkeit der Leistungserbringung nicht beurteilen. Anhaltspunkte dafür, dass überhaupt derartige Leistungen erbracht wurden, sind den Akten nicht zu entnehmen. Wenn solche Leistungen erbracht wurden, sind sie jedenfalls als eher investmentbankuntypisch zu bezeichnen." Für den Job wäre eine Honorierung wie für einen Anwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, also 100.000 bis 200.000 Euro (netto), angemessen gewesen.

Martinz ließ sich umgehend von einem anderen Gutachter bescheinigen, dass er und die Landesholding, deren Aufsichtsratsvorsitzender er damals war, in der Causa korrekt gehandelt hätten. Die Justiz sieht das offenbar anders und wirft Martinz Untreue vor. Aber nicht nur ihm, die Holding-Vorstände müssen sich ebenfalls vor Gericht verantworten, weil sie das Geld überwiesen haben, und Birnbacher sowieso. Der ÖVP-Chef beteuert in der Causa seit Beginn, dass er nichts Unrechtes getan habe und einen Freispruch erwarte, wenn es zu dem Prozess komme.

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