Kein Essen, kein Klopapier, keine Dusche: Der Mostviertler (48) wurde wegen Quälens und Vernachlässigens zu einer Geld- und bedingten Haftstrafe verurteilt - nicht rechtskräftig. Er zeigte sich tatsachengeständig.
Nach einem Streit war plötzlich alles anders. Was eine 17-Jährige über Monate ertragen musste, lässt selbst Richter und Staatsanwältin fassungslos zurück. Ein 48-Jähriger musste sich nun am Landesgericht St. Pölten wegen Quälens und Vernachlässigens seiner Stieftochter verantworten.
Was für den Angeklagten „Lappalien“ waren, hinterließ bei dem jungen Mädchen bleibende Narben. Zumindest seelisch. Denn von Jänner bis September 2023 durchlitt der Teenager im trauten Heim ein Martyrium. Der Stiefvater verwehrte der Jugendlichen nicht nur das Essen, sondern montierte auch den Duschkopf ab und entfernte die Lade fürs Waschmaschinenpulver – um Kosten zu sparen. Nebenbei versteckte der 48-Jährige auch Klopapier und Hygiene-Artikel. Dafür „sicherte“ er die Schlafzimmertür mit Klebeband.
Stiefvater nicht rechtskräftig verurteilt
Als er die 17-Jährige dann noch mit einem Messer bedrohte, kam es zur Anzeige. Neben 1440 Euro Geldstrafe und zwölf Monaten bedingter Haft muss der Mann seiner Stieftochter 1000 Euro Schmerzensgeld bezahlen - nicht rechtskräftig.
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