Prozess am Landesgericht Eisenstadt: Ein Alko-Lenker, der einen Radler von hinten gerammt hatte und Fahrerflucht beging, darf Weihnachten zu Hause als freier Mann feiern.
Vor der Urteilsverkündigung begann der Angeklagte bitterlich zu weinen. „Das ist nicht zu entschuldigen, es tut mir unendlich leid“, sagte der 33-Jährige, der für immer das Leben seines Bekannten Johannes F. (28) auf dem Gewissen haben wird. „Ich war bei seiner Mutter und wollte mich entschuldigen. Aber sie hat mich abgewiesen.“
„Drei Bier über einen längeren Zeitraum“
Am 23. Juli habe der Nordburgenländer „drei Bier über einen längeren Zeitraum“ getrunken, ehe ihn der Hunger übermannte. Er stieg abends ins Auto und holte eine Pizza. Auf dem Heimweg – „ich kann mich an rein gar nichts erinnern, außer, dass es einen Knall gab“ – rammte der Angeklagte das beleuchtete Fahrrad F’s. von hinten.
Auf Juristendeutsch heißt das „Beobachtungsfehler“, wie wir seit gestern wissen.
„Ich habe etwas erwischt“
Durch den Aufprall wurde die Windschutzscheibe des Mercedes schwer beschädigt. „Ich habe bewusst wahrgenommen, dass ich etwas erwischt habe. Aber ich war in extremer Panik und bin weitergefahren.“
F. blieb im Straßengraben liegen und wurde erst später, zu spät, gefunden.
Nachdem der Fahrerflüchtige erfahren hatte, dass nahe Rust etwas Tragisches passiert war, meldete er sich bei der Polizei. Der Alkotest ergab 1,1 Promille.
Die Milderungsgründe
Und nun, wertfrei: Als strafmildernd wurden die Unbescholtenheit und die „eher geringgradige Alkoholisierung“ des Angeklagten ins Treffen geführt; dass Fahrradfahrer F. keinen Helm trug; und dass dieser den Radweg parallel zur L209 wählen hätte können.
Wegen grob fahrlässiger Tötung wurde der Täter zu 12 Monaten Haft verurteilt, zwei davon unbedingt. Er darf eine Fußfessel beantragen. Rechtskräftig.
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