Prozess in Eisenstadt

Messerstecher (18): „Ich gehe nie nüchtern fort“

Burgenland
05.10.2023 16:00

Ohne Grund, Vorgeschichte und Vorwarnung attackierte ein vierfach vorbestrafter 18-Jähriger beim Stadtfest in Neusiedl am See eine Menschengruppe und verletzte zwei Personen. Es fehlten nur Millimeter, und ein 17-Jähriger hätte ein Auge verloren.

Allein der Gedanke, ein Feitel einzustecken, wenn man aufs Stadtfest in Neusiedl am See geht, verwundert. „Das gab mir ein Bekannter, damit ich mich verteidigen kann, falls mich wer angreift“, sagt der 18-Jährige, der sich zum bereits fünften Mal wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten muss.

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Ja, ich habe den Eindruck, dass ich alkoholsüchtig bin.

Der Angeklagte am Landesgericht Eisenstadt

„Sehen Sie sich selbst als Alkoholiker?“, will Birgit Falb, Vorsitzende des Jugendschöffengerichts in Eisenstadt, wissen. Nach einem leisen „Ja“ beginnt der Bursch zu erzählen. Eine halbe Flasche Whiskey und ein Krügerl Bier habe er am 5. August am Bahnhof getrunken, ehe er zum Stadtfest ging. Weil er kein Geld mehr hatte, schnorrte er Fremde um Getränke an. „Einer hat mir seine Wodkaflasche gegeben, da waren noch drei Schluck drinnen. Es schmeckte extrem bitter, ich nehme an, da waren Benzos drinnen.“ Aufgrund dieser synthetischen Drogen sei es zum Filmriss gekommen. „Mir fehlen neun Stunden“, sagt der Angeklagte, der erst in der Ausnüchterungszelle zu sich gekommen sein will. Da waren die 2,14 Promille längst noch nicht verflogen.

Völlig grundlose Attacke
Ohne Grund, Vorgeschichte und Vorwarnung war er beim Stadtfest auf einen 17-Jährigen zugestürmt, den er nicht gekannt hatte. Mit dem Messer in der Faust, stach er Richtung Gesicht und verletzte den Jugendlichen nahe des Auges. Dessen Freund, der dazwischen ging, verfehlte der Randalierer knapp. Nicht so die Mutter, der er einen Ritzer am Oberarm zufügte.

U-Haft bleibt aufrecht
Weil 2,14 Promille laut Gesetz keinen Vollrausch bedeuten (= zurechnungsfähig), das Jugendschöffengericht jedoch aufgrund der offensichtlichen Sinnlosigkeit der Attacken eine zusätzliche Beeinflussung durch Drogen (= unzurechnungsfähig) für möglich hält, wird nun ein Sachverständigengutachten eingeholt. Bis dahin bleibt der 18-Jährige in U-Haft.

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