Die Familienbeihilfe zählt zu den wichtigsten Sozialleistungen. Wer sie ausbezahlt bekommt und wann sie auch Volljährige erhalten, weiß Maria Susanne Feirer, Expertin für Frauen und Gleichstellung in der steirischen Arbeiterkammer.
Die Familienbeihilfe wird anlässlich der Geburt eines Kindes automatisch ohne Antragstellung gewährt und wird vorrangig an den haushaltsführenden Elternteil (meistens die Mutter) ausbezahlt. Die Direktauszahlung kann ebenso auf das Girokonto des Kindes erfolgen. Hierfür ist ein eigener Antrag notwendig. Die Eltern müssen diesem Antrag schriftlich zustimmen.
Die Anspruchsberechtigung bleibt dennoch immer bei den Eltern. Allfällige Rückforderungen richten sich daher immer an die anspruchsberechtigten Eltern. Die Zustimmung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Auch Volljährige können Familienbeihilfe beziehen
Volljährige Kinder haben grundsätzlich nur dann einen Eigenanspruch auf Familienbeihilfe, wenn die Haushaltsgemeinschaft zu den Eltern nicht mehr besteht und die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachweislich nicht nachkommen bzw. die Kinder für ihren Unterhalt mit ihrem Einkommen selbst aufkommen können.
Eine Haushaltsgemeinschaft gilt dann nicht als aufgehoben, wenn sich die Kinder zu Berufsausbildungszwecken an einem anderen Ort aufhalten und die Eltern nach wie vor die überwiegenden Unterhaltskosten übernehmen. Bei Fragen wenden sich Betroffene an die AK!
„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.
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