AK-Service-Tipp

Mobbing am Arbeitsplatz: Was kann ich tun?

Steiermark
20.09.2023 05:59

Es ist ein Thema, über das kaum gesprochen wird, das dem Arbeitnehmer aber das Leben zur Hölle machen kann: Mobbing im Job. Was Betroffene tun können, erklärt Arbeiterkammer-Expertin Margit Schuss. 

Mobbing ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Person systematisch und gezielt über einen längeren Zeitraum hinweg schikaniert wird. Es herrscht meist ein ungleiches Machtverhältnis zwischen den Beteiligten. Ziel von Mobbing ist es, eine Person zu schwächen oder auszugrenzen bzw. aus der Gruppe oder vom Arbeitsplatz zu vertreiben. Es geht also über normale Konflikte am Arbeitsplatz hinaus.

Wer am Arbeitsplatz mit Mobbing konfrontiert wird, sollte sich umgehend von Experten der Arbeiterkammer beraten lassen. Eine erste Empfehlung ist es, ein Mobbing-Tagebuch zu führen, um die verletzenden Handlungen zu notieren. Darunter fallen Beschimpfungen, Beleidigungen, Ausgrenzungen, Handlungen, die auf die Schädigung des Rufes abzielen oder der Entzug der sozialen Unterstützung.

Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht
Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat eine gesetzliche Fürsorgepflicht: Arbeitsplätze sind so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit sowie die Würde und Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden.

Liegt Mobbing vor, muss wirksam etwas dagegen unternommen werden. Bei Fragen wenden sich Betroffene an die Arbeiterkammer Steiermark.

„Gewusst wie“ ist eine Service-Serie der „Krone“ und der Arbeiterkammer.

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