Zur Erinnerung: Die im Jahr 2009 beschlossene Strafrechts-Novelle besagte, dass Geschenkannahme durch öffentliche Amtsträger (also etwa Beamte, Regierungsmitglieder, Bürgermeister) nur dann strafbar ist, wenn auch das Dienstrecht dies verbietet. Weil es ein Dienstrecht zwar für Beamte gibt, nicht aber für die Regierung, führte das de facto zur Entkriminalisierung der Geschenkannahme durch Minister.
Strafbar machen sich Regierungsmitglieder seither nur, wenn sie aktiv eine Gegenleistung fordern oder wenn sie im Tausch für das Geschenk ein "pflichtwidriges Amtsgeschäft" setzen (also wenn ein Minister etwa gegen Entgelt einen überteuerten Mietvertrag abschließt).
Gesetzesstelle soll überarbeitet werden
Jarolim möchte diese Bestimmung nun überarbeiten. Zwar will er die Strafbarkeit weiterhin am Dienstrecht festmachen. Allerdings soll es eine Generalklausel für all jene Fälle geben, für die kein Dienstrecht existiert.
Außerdem soll der Begriff des "Amtsträgers" neu definiert und somit ausgeweitet werden. Hier besteht unter anderem das Problem, dass sich inländische Abgeordnete nur dann strafbar machen, wenn sie sich im Zusammenhang mit einer Abstimmung bestechen lassen. Eine Bestechung im Zusammenhang mit der sonstigen politischen Tätigkeit wäre erlaubt.
Änderungen bei Parteienfinanzierung und Lobbyisten-Gesetz?
Neben der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts soll es laut Jarolim auch im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung "Klarstellungen" geben. Details nannte er mit Verweis auf die noch laufenden Gespräche mit dem Koalitionspartner ÖVP nicht.
Justizministerin Beatrix Karl will jedenfalls nächste Woche ihren Entwurf für ein neues Korruptionsstrafrecht dem Parlament vorlegen. Die Regeln sollen künftig auch etwa für Minister und Bürgermeister gelten, berichtete die "ZiB" am Freitagnachmittag. Auch das sogenannte "Anfüttern" soll wieder verboten werden. Wenn man als Politiker zu Repräsentationszwecken beispielsweise zu einer Sportveranstaltung fahre, werde das auch in Zukunft zulässig sein - nicht aber zu Urlaubszwecken, erklärte Karl.
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