"Das heißt nicht, dass wir wie in einem Western jetzt alle mit Gewehren durch die Stadt rennen", beruhigt Januskowecz. Nur bei "Leib und Leben in Gefahr" rücke das Forstamt aus.
Sollte die Vertreibung oder die Betäubung durch Veterinärmediziner nicht möglich sein, schicke die MA 49 einen eigens ausgebildeten Aufsichtsjäger, der nur auf ausdrückliche Anordnung tatsächlich schießen dürfe. Laut Forstamt passieren solche Notfälle im Schnitt fünfmal pro Jahr.
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