Nicht jeder Urlaub verläuft wie geplant - Verspätungen, Naturkatastrophen und grobe Mängel bei Reise und Unterkunft bremsen so manche Urlaubsfreude ein - so manch ein Urlauber strandet gar am Flughafen. Die Chancen auf Rückerstattung oder Ausgleich stehen aber gut - „Krone“ und Arbeiterkammer informieren.
„Ein Paar buchte eine Kreuzfahrt und über ein Online-Portal den Flug zum Hafen. Der hatte Verspätung, die Urlauber verpassten ihr Schiff und mussten diesem nachreisen. Auf den Kosten für den zusätzlichen Flug blieben sie sitzen“, erzählt Ulrike Weiß, Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer OÖ. Sie rät in diesem Zusammenhang von einer Buchung über Online-Portale ab, „da diese Konsumenten bei Problemen wenig unterstützen.“
Gute Chancen auf Rückerstattung in EU
Denn grundsätzlich haben Reisende bei Flugverspätungen oder Annullierungen gute Chancen auf Ausgleichszahlungen, wenn sie drei Stunden oder später auf dem Zielflughafen landen. Voraussetzung ist, dass man innerhalb der EU unterwegs war oder mit einer europäischen Fluglinie in die EU eingereist ist.
Ansprüche vom Sommer 2023 noch gültig
Reisestornos wegen Naturkatastrophen betrafen die zweitmeisten Anfragen bei den Experten der AK, gefolgt von Reisemängeln. In den letzten zwei Jahren wurden 594.000 Euro für Geschädigte erstritten. Ansprüche auch aus dem heurigen Sommer können noch geltend gemacht werden. Musterbriefe und Infos: ooe.arbeiterkammer.at
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