Der Berufungsprozess änderte nichts an Strafhöhe. Aber: Die vier Angehörigen des Mordopfers bekommen weniger Schmerzengeld.
Wieder erschien der Mörder mit schwarzer Maske im Landesgericht. Christian L. hatte Berufung gegen das Urteil vom 12. Jänner eingebracht. Das war am Donnerstag Thema des Prozesses. Damals hatte er für den Mord und weitere Gewaltdelikte an seiner Ehefrau lebenslange Haft samt Anstaltseinweisung erhalten. „Es tut mir unendlich leid“, meinte L. wieder vor Gericht, erwähnte dabei seine Kinder.
Verteidiger Franz Essl forderte eine geringere Strafe. Staatsanwalt Robert Holzleitner hielt dagegen: „Diese Strafe ist die einzig angemessene.“ So sah es auch der Richter-Senat: „Es ist nicht nur der Mord, sondern auch die vorgelagerten Taten.“
Einzige Änderung bei der Berufung: Die vier Angehörigen der Ermordeten (30) erhielten nur je 25.000 Euro Schmerzensgeld - statt 50.000 Euro.
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