
Der beschuldigte „Mediziner“ ließ sich auch in der Zivilverhandlung am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch nicht blicken.
Im Fall eines Dornbirner Geschäftsmannes, dessen Kauleiste durch den Pfusch eines „Zahnkünstlers“ erst recht zum schmerzhaften Dauerzustand wurde, zog es dieser erneut vor, der Verhandlung fernzubleiben. Krankheitshalber, versteht sich. Ebenso eine als Zeugin geladene Assistentin der Praxis. Was Klagsvertreter Michael Brandauer übel aufstößt, als Beklagtenvertreter Thomas Kaufmann deren Krankmeldungen vorlegt. „Seit Monaten hat sich der Beklagte in allen Verfahren entschuldigt und entzieht sich so ständig der Verantwortung. Vor allem, wenn man Fotos auf Facebook sieht, wie er lächelnd in Südafrika weilt.“
Hatte auch eigene Patienten
Wie auch schon bei anderen Opfern behauptet der Beklagte den Geschäftsmann zahntechnisch gar nicht behandelt zu haben. Der Dornbirner sei Patient eines mittlerweile verstorbenen Zahnarztes im Haus gewesen. Was nicht nur der Geschädigte, sondern auch alle bisherigen Opfer in Abrede stellen.
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage gegen einen weiteren Arzt und zwei Assistentinnen der Praxis ins Auge gefasst. So hatte eine der Damen bei ihrer polizeilichen Einvernahme vor einem Jahr ausgesagt, dass der Beklagte als einer von drei Zahnärzten Behandlungen durchgeführt habe. Sie und ihre Kollegin hätten assistiert. Wie alle anderen Kollegen habe auch er eigene Patienten gehabt und diese vom Erstgespräch bis zum Abschluss behandelt.
Prozess wurde vertagt
In der gestrigen Einvernahme erinnert sich die 21-Jährige ehemalige Zahnarztassistentin an den Dornbirner Geschäftsmann und gibt zu, über gar keine entsprechende Ausbildung zu verfügen. Was den Beklagten betrifft, so sei sie davon ausgegangen, dass dieser Zahnarzt ist. Mittlerweile arbeite sie wieder in dem „Ärztehaus“ des Beklagten, allerdings in der Produktion. Während der Dornbirner Geschäftsmann von einem dreijährigen „Martyrium“ spricht, behauptet der seines Zeichens als Qualitätsmanager fungierende Zeuge und langjähriger Freund des „Zahnarztes“ Folgendes: „Herr S. wurde bei uns behandelt und kam des Öfteren vorbei, um sich für die tolle Arbeit zu bedanken.“ Prozess erneut vertagt.
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