Posting auf Instagram

Ermittlungen eingestellt: Jetzt spricht Lindemann

Society International
29.08.2023 15:58

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Ermittlungen gegen den Rammstein-Sänger Till Lindemann unter anderem wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Die Auswertung der Beweise habe keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben, teilte die Behörde am Dienstag mit. Am Nachmittag meldete sich Lindemann erstmals auf Instagram zu Wort.

Am Dienstagnachmittag gab Lindemann in seiner Instagram-Story zum Ende der Ermittlungen erstmals ein Statement ab - seine ersten Worte zu der Angelegenheit. „Ich danke allen, die unvoreingenommen das Ende der Ermittlungen abgewartet haben“, zeigte er sich erleichtert, dass die Vorwürfe nun offiziell vom Tisch sind.

Der Anwalt von Lindemann teilte am Dienstag zudem mit, die schnelle Einstellung belege, „dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können. An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran.“ Im Internet und in den Medien sei es zu „schwerwiegenden Vorverurteilungen“ ohne Grundlage gekommen. Man werde weiter juristisch gegen unzulässige Darstellungen vorgehen.

Keine Beweise gegen Lindemann
Es gebe keine Hinweise darauf, dass Lindemann gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen habe, hatte es zuvor geheißen. Auch für den Vorwurf, er habe ihnen willensausschaltende Substanzen gegeben oder ein Machtgefälle gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ausgenutzt, gebe es keine Beweise. Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit Berichterstattung durch die Presse eingeleitet worden. Mehrere Frauen hatten zuvor - teilweise anonym - Lindemann beschuldigt und Situationen zum Teil von Partys nach Konzerten geschildert, die sie teils als beängstigend empfunden hätten.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass Opfer oder Zeugen sich nicht gemeldet hätten oder nicht auffindbar seien. „Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich - auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens - an Journalistinnen und Journalisten.“ Es sei daher nicht möglich gewesen, Vorwürfe „ausreichend zu konkretisieren“ oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären.

„Keine konkreten Anhaltspunkte“
Zu dem als Erstes bekannt gewordenen Vorwurf einer Nordirin, der sich auf ein Konzert in Litauen bezog, hätten sich nach Auswertung der Unterlagen „keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten“ ergeben, so die Staatsanwaltschaft. Die Herkunft eines Blutergusses lasse sich nicht konkret zuordnen.

Die Angaben einer weiteren Zeugin, die zunächst über YouTube Vorwürfe erhoben habe, „blieben in den Vernehmungen zu unkonkret“, sie habe auch keine strafrechtlichen Vorfälle geschildert, die sie selbst erlebt habe, erklärte die Ermittlungsbehörde. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Andere von ihr genannte mögliche Zeugen hätten entweder ebenfalls nichts Strafrechtliches beobachtet oder hätten nicht identifiziert werden können.

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