Nach Tod von Mädchen
14 Jahre Haft für deutsche IS-Rückkehrerin
Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in München wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München lastete Jennifer W. am Dienstag unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.
Die Frau aus der Stadt Lohne im deutschen Bundesland Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von Jennifer W. und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen, weil das Mädchen zuvor ins Bett gemacht hatte.
Zuvor von Justiz als minderschwerer Fall gewertet
Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres OLG-Urteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß zurückverwiesen hatte. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun aber nicht mehr von einem minderschweren Fall aus.
W. hielt Mutter von totem Mädchen Pistole an den Kopf
Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes. So habe sie der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, nach dem Tod ihrer Tochter mit dem Weinen aufzuhören. Vor Gericht rechtfertigt sich W. für diese Handlung, sie sei „emotional ausgetickt“. Als strafverschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet.
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