Die Staatsanwaltschaft will wegen des Scheuch-Sagers, der nach der Verurteilung von Bruder Uwe - 18 Monate teilbedingte Haft, nicht rechtskräftig - wegen des Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger erfolgt sein soll, ein Verfahren wegen Beleidigung oder übler Nachrede einleiten.
Nun muss der Landtag in seiner nächsten Sitzung noch den Auslieferungsbeschluss fassen, dann kann die Justiz aktiv werden. Der Klubchef meinte zu dem Verfahren, er sehe dem Prozess "mit Gelassenheit" entgegen.
Aufforderung wurde zweimal geschickt
Laut Medienberichten war die erste Aufforderung der Staatsanwaltschaft Graz zur Aufhebung der Immunität offenbar auf dem Postweg verloren gegangen. Die Anklagebehörde schickte das Ersuchen daher ein zweites Mal nach Klagenfurt, diesmal aber eingeschrieben.
Da die Causa den Klagenfurter Richter betrifft, war das Verfahren nach Graz abgetreten worden, um den Anschein der Befangenheit zu vermeiden.
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