Dreister geht es kaum: Für ihre Tat musste sich die Oberländerin (37) am Montag vor Gericht verantworten.
Als Rezeptionistin eines Hotels im Montafon hatte sich die Angeklagte durch betrügerischen Datenmissbrauch ein lukratives Nebeneinkommen verschafft. Dabei ging die Angestellte zunächst geschickt vor: Sie reduzierte nachträglich Zimmerpreise, löschte gewisse Leistungen und steckte dann den von Gästen bezahlten Differenzbetrag ganz frech in den eigenen Sack.
Interne Kontrollen ließen sie auffliegen
Das Geschäft lief zunächst ganz gut und warf auch einiges ab. Innerhalb von drei Wochen kassierte die Dame auf diese Art und Weise nämlich rund 14.000 Euro. Bei einer internen Kontrolle allerdings flog die Sache auf. Festgestellt wurde nämlich, dass die Rezeptionistin auffallend viele Umbuchungen vorgenommen hatte. Zudem wurden enorme Trinkgelder verbucht.
Im Prozess bekennt sich die bislang Unbescholtene zu den Vorwürfen schuldig. Dass sie bereits tausend Euro Schadenswiedergutmachung geleistet hat und gewillt ist, den Rest in Raten abzustottern, werten sowohl Staatsanwalt Wilfried Siegele als auch Richter Martin Mitteregger positiv.
Dennoch schmettern beide den Antrag der Verteidigung auf eine außergerichtliche Einigung ab. Ihre Begründung: Wäre es eine einmalige Geschichte gewesen, wäre das etwas anderes. Aber das Verschulden der ehemaligen Rezeptionistin sei einfach zu hoch. Außerdem wäre die Voraussetzung für eine Diversion eine Schadenswiedergutmachung binnen sechs Monaten, resümiert der Herr Rat. Und genau diese Summen kann die Beschuldigte mit ihrem derzeitigen Einkommen von 1800 Euro einfach nicht bewältigen.
Voraussetzung für eine Diversion ist eine Schadens- wiedergutmachung binnen sechs Monaten.
Der Richter
Teilbedingte Geldstrafe von 5400 Euro
So ergeht am Ende ein rechtskräftiger Schuldspruch wegen gewerbsmäßig betrügerischem Datenmissbrauch. Die Frau wird zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt, wovon sie 1350 Euro bezahlen muss. Der Rest wird bedingt auf drei Jahre verhängt.
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